Bearbeiten von „Altes Rathaus (Nordhausen)

Aus NordhausenWiki
Sie sind nicht angemeldet. Ihre IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar.
Wenn Sie ein Konto erstellen oder sich anmelden, bleibt die IP-Adresse verborgen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 56: Zeile 56:
Nach mittelalterlichem Sprachgebrauch ist Rathhaus mit Kaufhaus oft identisch, wie schon Puttrieh im letzten Hefte seines bekannten Werkes am Beispiele der Stadt Jüterbog nachgewiesen hat und wie ja in mehreren Städten z. B. im benachbarten Sangerhausen die alte Einrichtung noch heute besteht, dass sich im Erdgeschosse des Rathhauses Kaufläden befinden. Auch in Nordhausen war dies bis vor nicht langen Jahren noch der Fall, auch hier bestand das Erdgeschoss des Rathhauses aus einer Reihe von Gewölben, die ihre Parade der einst offenen Bogenhalle zuwendeten, den sogenannten Kauf- oder Gewandkammern, von den ältesten Zeiten an zum Verkauf von Schnittwaaren bestimmt. Dieser Kaufkammern nun wird in den Statuten der Stadt häufig gedacht, dienten sie ja doch dem Verkehre; sie bestanden übrigens bereits vor dem Jahre 1360 wie wir aus dem Artikel 65 der Statutensammlung vom Jahre 1308 erfahren, welcher festsetzt, dass wer: „zu den Koufkameren nicht instet onde gewant snitet, di (der) sal ez den ratluten buze (biissen) nach der stat. rechte.“ Dass sie aber unter dem Rathhause lagen, sagt uns der Artikel 47. des dritten Buchs der 1470 abgegeschlossenen „Bürger Eynung“ ganz klar. Seine Überschrift lautet: „Von den Kouffkammern vnder dem rathhusz. Welch borger hat der Kouffkammern eyne an deme Kouffhusze vndene bye der erden, dye sal nymande vormyten der darynne fuer (Feuer) habe, adir so gethau dingk, die den obersten Kammern geschaden mochten, adir ouch selbir dar in ne haben etc.
Nach mittelalterlichem Sprachgebrauch ist Rathhaus mit Kaufhaus oft identisch, wie schon Puttrieh im letzten Hefte seines bekannten Werkes am Beispiele der Stadt Jüterbog nachgewiesen hat und wie ja in mehreren Städten z. B. im benachbarten Sangerhausen die alte Einrichtung noch heute besteht, dass sich im Erdgeschosse des Rathhauses Kaufläden befinden. Auch in Nordhausen war dies bis vor nicht langen Jahren noch der Fall, auch hier bestand das Erdgeschoss des Rathhauses aus einer Reihe von Gewölben, die ihre Parade der einst offenen Bogenhalle zuwendeten, den sogenannten Kauf- oder Gewandkammern, von den ältesten Zeiten an zum Verkauf von Schnittwaaren bestimmt. Dieser Kaufkammern nun wird in den Statuten der Stadt häufig gedacht, dienten sie ja doch dem Verkehre; sie bestanden übrigens bereits vor dem Jahre 1360 wie wir aus dem Artikel 65 der Statutensammlung vom Jahre 1308 erfahren, welcher festsetzt, dass wer: „zu den Koufkameren nicht instet onde gewant snitet, di (der) sal ez den ratluten buze (biissen) nach der stat. rechte.“ Dass sie aber unter dem Rathhause lagen, sagt uns der Artikel 47. des dritten Buchs der 1470 abgegeschlossenen „Bürger Eynung“ ganz klar. Seine Überschrift lautet: „Von den Kouffkammern vnder dem rathhusz. Welch borger hat der Kouffkammern eyne an deme Kouffhusze vndene bye der erden, dye sal nymande vormyten der darynne fuer (Feuer) habe, adir so gethau dingk, die den obersten Kammern geschaden mochten, adir ouch selbir dar in ne haben etc.


Wir ersehen hieraus auch, dass die untern Gewölbe (f, h, i des Grundrisses Fig. 77.), die sogenannten Cavaden bereits unter den oberen, den eigentlichen Gewandkammern, wie sicherlich von Anfang an, vorhanden waren. Dieses Kauf- und Rathhaus stand nun da, wo das jetzige Rathhaus steht: am Fleischmarkte; darüber belehrt uns Artikel 85 des andern Buchs der Bürger-Einung von 1350 mit Nachträgen bis 1456. Derselbe lautet: „Sich hau vereynet dri rete met den virteiln, daz uf eyne siten vor me koufhus sullen sten vnse meteborgere di innunge haben di fleischhouwere alle bi eynander Welch vnser burger fleisch seilet (verkauft) an mi sunabindo edir an rac dinstage vor mi (dem) koufhus zcu dem margte, der sal daz nvmme (nicht mehr) in den schirren (Fleischscharren) seilen noch vortme zcu dem margte etc.“ Die Fleischscharren befanden sich offenbar an einer andern Stelle, nicht am Fleischmarkte. Als einen directen Beweis der Indentität des jetzigen und des alten Rathhauses entnehmen wir der 1701 leider nur als Fragment erschienenen Chronik von Nordhausen des Quatuorvir E. Ch. Bohne, dem Lesser nachschreibt, folgende Stelle der Beschreibung des damaligen Zustandes des Rathhauses: „Von diesen Cavaden oder Cammern gehet eine von rothen Steinen erbaute Wendeltreppe auf den ersten Saal, allwo nach der linken Hand die Regiments- oder Audienzstube darbey eine kleinere nämlich die Cämmerey-Stube ist, vor diesen beyden ist zu ersehen ein starkes eisernes Gitter roth angestrichen von denen seel. Vorfahren dieser wegen gebauet, aus guter Intention und Meinung, damit die klagenden Partheyen, dero Advocaten etc. nicht gleich zu der Regiments- und Cämmerey-Stuben sich nähern und losdringen alle daselbst vorfallende Consultationes. Berathschlagungen anhören und auffangen oder mit ihrem Gezanke dem sitzenden Rathe verdriesslich sein möchten.“ Nun sagt aber der Artikel 62 des dritten Buchs der 1470 abgeschlossenen Statuten: „Von stehin ymme gegettir vor der dorntzen: Wer zcusschin (zwischen) beiden Thoren stehit vor der dorntzen, wan der ratht vrame keynerlei (irgend welche) Sache spricht vnde des raths knecht heyszet usz treten von des rats wegen, der sal os tliun etc.“ Demnach war das hier genannte „gegettir“ noch im Jahre 1701 vorhanden. Selbst die 1308 genannten Kaufkammern können wir uns nicht leicht an einer andern Stelle denken als am Markte, so dass der Bau von 1360 nur eine Erneuerung des Oberbaues gewesen sein dürfte; Fragmente von sehr altem Muschelkalk-Mauerwerk an den Ecken der westlichen Mauer, welche noch die Löcher aufweisen, in die nach mittelalterlichem Gebrauch beim Versetzen der Quadern die Steiuzange (?) eingesetzt wurde, rechtfertigen diese Annahme. Auch hat dieses Mauerwerk die grösste Ähnlichkeit mit dem an der westlichen Front der benachbarten Nicolaikirche vorkommenden, welches der romanischen Bauperiode zuzuweisen ist.
Wir ersehen hieraus auch, dass die untern Gewölbe (f, h, i des Grundrisses Fig. 77.), die sogenannten Cavaden bereits unter den oberen, den eigentlichen Gewandkammern, wie sicherlich von Anfang an, vorhanden waren. Dieses Kauf- und Rathhaus stand nun da, wo das jetzige Rathhaus steht: am Fleischmarkte; darüber belehrt uns Artikel 85 des andern Buchs der Bürger-Einung von 1350 mit Nachträgen bis 1456. Derselbe lautet: „Sich hau vereynet dri rete met den virteiln, daz uf eyne siten vor me koufhus sullen sten vnse meteborgere di innunge haben di fleischhouwere alle bi eynander . . . Welch vnser burger fleisch seilet (verkauft) an mi sunabindo edir an rac dinstage vor mi (dem) koufhus zcu dem margte, der sal daz nvmme (nicht mehr) in den schirren (Fleischscharren) seilen noch vortme zcu dem margte etc.“ Die Fleischscharren befanden sich offenbar an einer andern Stelle, nicht am Fleischmarkte. Als einen directen Beweis der Indentität des jetzigen und des alten Rathhauses entnehmen wir der 1701 leider nur als Fragment erschienenen Chronik von Nordhausen des Quatuorvir E. Ch. Bohne, dem Lesser nachschreibt, folgende Stelle der Beschreibung des damaligen Zustandes des Rathhauses: „Von diesen Cavaden oder Cammern gehet eine von rothen Steinen erbaute Wendeltreppe auf den ersten Saal, allwo nach der linken Hand die Regiments- oder Audienzstube darbey eine kleinere nämlich die Cämmerey-Stube ist, vor diesen beyden ist zu ersehen ein starkes eisernes Gitter roth angestrichen von denen seel. Vorfahren dieser wegen gebauet, aus guter Intention und Meinung, damit die klagenden Partheyen, dero Advocaten etc. nicht gleich zu der Regiments- und Cämmerey-Stuben sich nähern und losdringen alle daselbst vorfallende Consultationes. Berathschlagungen anhören und auffangen oder mit ihrem Gezanke dem sitzenden Rathe verdriesslich sein möchten.“ Nun sagt aber der Artikel 62 des dritten Buchs der 1470 abgeschlossenen Statuten: „Von stehin ymme gegettir vor der dorntzen: Wer zcusschin (zwischen) beiden Thoren stehit vor der dorntzen, wan der ratht vrame keynerlei (irgend welche) Sache spricht vnde des raths knecht heyszet usz treten von des rats wegen, der sal os tliun etc.“ Demnach war das hier genannte „gegettir“ noch im Jahre 1701 vorhanden. Selbst die 1308 genannten Kaufkammern können wir uns nicht leicht an einer andern Stelle denken als am Markte, so dass der Bau von 1360 nur eine Erneuerung des Oberbaues gewesen sein dürfte; Fragmente von sehr altem Muschelkalk-Mauerwerk an den Ecken der westlichen Mauer, welche noch die Löcher aufweisen, in die nach mittelalterlichem Gebrauch beim Versetzen der Quadern die Steiuzange (?) eingesetzt wurde, rechtfertigen diese Annahme. Auch hat dieses Mauerwerk die grösste Ähnlichkeit mit dem an der westlichen Front der benachbarten Nicolaikirche vorkommenden, welches der romanischen Bauperiode zuzuweisen ist.


Auch die kleinen Fensterschlitze der Nordseite des Rathhauses deuten auf ein hohes Alter. Daneben bestand noch das frühere Kaufhaus, welches, als solches bereits aufgegeben, von Privatleuten bewohnt wurde. Nach W. U. 407 bezeugt 1287 der Nordhäuser Bürger Gotscalcus (Gotschalk) „de antiquo mercatorio“ in seinem Hause (in cujus hospitio) eine Schenkung und 1326 tritt Conrad dietus „von me alden Coufhus“ in Nordhausen eine halbe Hufe Land und einen Hof in Görsbach ab (W. U. 832). Die einstige Lage dieses alten Kaufhauses ist nicht zu bestimmen.
Auch die kleinen Fensterschlitze der Nordseite des Rathhauses deuten auf ein hohes Alter. Daneben bestand noch das frühere Kaufhaus, welches, als solches bereits aufgegeben, von Privatleuten bewohnt wurde. Nach W. U. 407 bezeugt 1287 der Nordhäuser Bürger Gotscalcus (Gotschalk) „de antiquo mercatorio“ in seinem Hause (in cujus hospitio) eine Schenkung und 1326 tritt Conrad dietus „von me alden Coufhus“ in Nordhausen eine halbe Hufe Land und einen Hof in Görsbach ab (W. U. 832). Die einstige Lage dieses alten Kaufhauses ist nicht zu bestimmen.
Bitte kopiere keine Inhalte, die nicht deine eigenen sind, benutze keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis des Urhebers!
Du gibst uns hiermit deine Zusage, dass du den Text selbst verfasst hast, dass der Text Allgemeingut (public domain) ist, oder dass der Urheber seine Zustimmung gegeben hat. Falls dieser Text bereits woanders veröffentlicht wurde, weise bitte auf der Diskussionsseite darauf hin. Bitte beachte, dass alle NordhausenWiki-Beiträge automatisch unter der „a Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 3.0 License“ stehen (siehe NordhausenWiki:Urheberrechte für Einzelheiten).
Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)

Folgende Vorlagen werden auf dieser Seite verwendet:

Abgerufen von NordhausenWiki unter „https://nordhausen-wiki.de/wiki/Altes_Rathaus_(Nordhausen)