Bearbeiten von „30. Juli

Aus NordhausenWiki
Sie sind nicht angemeldet. Ihre IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar.
Wenn Sie ein Konto erstellen oder sich anmelden, bleibt die IP-Adresse verborgen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 1: Zeile 1:
{{Jahrestag Juli}}
{{Jahrestag Juli}}
==== 1464 ====
==== 1464 ====
"Am 30. Juli 1464 wurden von dem vom Herzoge und Landgrafen Wilhelm bestellten Reichsschultheißen Heinrich von Wenden in Nordhausen (nach dem Originalprotokoll) 35 Zeugen vernommen, meistens hoch bejahrte Bürger (der fünfte, Dietr. „Behirboum", war 100 Jahre alt), deren Aussagen darauf hinausgingen: Die Nordhäuser haben eine eigene freie Flur auf des Reiches Boden, worin sie auch weidwerken und Vogel stellen und allerlei Befestigungen machen dürfen und machen (Schläge, Rinnebäume, Zindeln, Schränke, Gruben, Thürme, Landwehren, Bergfrieden); darin und über ihre Aecker, Wiesen, Weingärten, Hopfenberge und Teichhöfe richtet nur der Reichsschultheiß mit seinen vom Rathe gestellten Schöffen und läßt auch Hingerichtete oder Verunglückte in der Flur aufheben und zur Erde bestatten; das Gericht der Grafen von Honstein vor dem Siechhofe ist erst vor ungefähr 56 oder 58 Jahren nach einer Uebereinkunft der nordhäusischen Abgeordneten mit den Grafen Heinrich Ernst und Günther von Honstein auf einem Tage zu Wofleben eingerichtet worden [Fußnote: Das wahre Verhältnis wird wohl sein: das alte gräfliche Landgericht, namentlich das klettenbergische, war nach dem Aussterben dieser Grafen in Abnahme gekommen und erhielt auf dem Tage zu Wofleben eine neue Einrichtung.], und zwar nur zum Besten der Nordhäuser und nur um über Unterthanen der Grafen zu richten, nicht über nordhäusische Bürger.<ref>Förstemann & Lesser: ''Historische Nachrichten …'' Seite 311</ref>
"Am 30. Juli 1464 wurden von dem vom Herzoge und Landgrafen Wilhelm bestellten Reichsschultheißen Heinrich von Wenden in Nordhausen (nach dem Originalprotokoll) 35 Zeugen vernommen, meistens hoch bejahrte Bürger (der fünfte, Dietr. „Behirboum", war 100 Jahre alt), deren Aussagen darauf hinausgingen: Die Nordhäuser haben eine eigene freie Flur auf des Reiches Boden, worin sie auch weidwerken und Vogel stellen und allerlei Befestigungen machen dürfen und machen (Schläge, Rinnebäume, Zindeln, Schränke, Gruben, Thürme, Landwehren, Bergfrieden); darin und über ihre Aecker, Wiesen, Weingärten, Hopfenberge und Teichhöfe richtet nur der Reichsschultheiß mit seinen vom Rathe gestellten Schöffen und läßt auch Hingerichtete oder Verunglückte in der Flur aufheben und zur Erde bestatten; das Gericht der Grafen von Honstein vor dem Siechhofe ist erst vor ungefähr 56 oder 58 Jahren nach einer Uebereinkunft der nordhäusischen Abgeordneten mit den Grafen Heinrich Ernst und Günther von Honstein auf einem Tage zu Wofleben eingerichtet worden [Fußnote: Das wahre Verhältnis wird wohl sein: das alte gräfliche Landgericht, namentlich das klettenbergische, war nach dem Aussterben dieser Grafen in Abnahme gekommen und erhielt auf dem Tage zu Wofleben eine neue Einrichtung.], und zwar nur zum Besten der Nordhäuser und nur um über Unterthanen der Grafen zu richten, nicht über nordhäusische Bürger."<ref>Förstemann & Lesser: ''Historische Nachrichten …'' Seite 311</ref>


==== [[1802]] ====
==== [[1802]] ====
Bitte kopiere keine Inhalte, die nicht deine eigenen sind, benutze keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis des Urhebers!
Du gibst uns hiermit deine Zusage, dass du den Text selbst verfasst hast, dass der Text Allgemeingut (public domain) ist, oder dass der Urheber seine Zustimmung gegeben hat. Falls dieser Text bereits woanders veröffentlicht wurde, weise bitte auf der Diskussionsseite darauf hin. Bitte beachte, dass alle NordhausenWiki-Beiträge automatisch unter der „a Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 3.0 License“ stehen (siehe NordhausenWiki:Urheberrechte für Einzelheiten).
Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)

Die folgende Vorlage wird auf dieser Seite verwendet:

Abgerufen von NordhausenWiki unter „https://nordhausen-wiki.de/wiki/30._Juli