Bearbeiten von „18. Dezember“
Aus NordhausenWiki
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
Das [[Notgeld]] des Kreises Grafschaft Hohenstein muss bis zum 18. Dezember eingelöst sein. Der Magistrat weist daraufhin, dass das Notgeld weiterhin als Zahlungsmittel anerkannt wird.<ref name="Archiv"/> | Das [[Notgeld]] des Kreises Grafschaft Hohenstein muss bis zum 18. Dezember eingelöst sein. Der Magistrat weist daraufhin, dass das Notgeld weiterhin als Zahlungsmittel anerkannt wird.<ref name="Archiv"/> | ||
==== | ==== 1942 ==== | ||
Die Weihnachtsferien beginnen am 18. Dezember und sind mit Rücksicht auf die Kohlenknappheit bis zum 13. Januar 1943 verlängert worden.<ref name="Archiv"/> | Die Weihnachtsferien beginnen am 18. Dezember und sind mit Rücksicht auf die Kohlenknappheit bis zum 13. Januar 1943 verlängert worden.<ref name="Archiv"/> | ||