Suspendierung von Oberbürgermeister Kai Buchmann

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Am 31. März 2023 wurde Oberbürgermeister Kai Buchmann vorläufig durch das Landratsamt suspendiert. Das Disziplinarverfahren läuft seit Frühjahr 2022, wobei verschiedene Sachverhalte geprüft werden. Die Amtsgeschäfte übernahm in dieser Zeit die Erste Beigeordnete, Bürgermeisterin Alexandra Rieger.[1] Buchmann legte gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Meiningen ein. Das Gericht setzte mit Beschluss vom 26. Juli 2023 die vorläufige Dienstenthebung Buchmanns aus.

Vorwürfe

Einer der Vorwürfe betraf die verspätete Information der Rechtsaufsichtsbehörde über eine Beanstandung (Vorwurf 1). Buchmann hatte als Oberbürgermeister einen Beschluss des Stadtrates zur Rücknahme eines Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung beanstandet. Nach den gesetzlichen Vorgaben hätte er die Rechtsaufsichtsbehörde darüber unverzüglich unterrichten müssen. Buchmann hatte jedoch erst mit deutlicher Verspätung schriftlich informiert. Nach seinem Vortrag sei die Rechtsaufsichtsbehörde aber bereits vorher mündlich durch die Leiterin des Rechtsamtes in Kenntnis gesetzt worden. Die Behörde hatte dazu allerdings keine Ermittlungen angestellt.

Ein weiterer Vorwurf bezog sich auf die Anfertigung eines Wortprotokolls einer Ausschusssitzung ohne Zustimmung des Ausschusses (Vorwurf 2). Buchmann hatte eine außenstehende Person beauftragt, eine akustische Aufzeichnung eines Tagesordnungspunktes "Sonstiges" einer Ausschusssitzung anzufertigen. Ein solches Vorgehen ist ohne Kenntnis und Zustimmung des Ausschusses nach den Vorschriften des Datenschutzes unzulässig. Allerdings handelte es sich um einen einmaligen Vorgang ohne erkennbare Folgen.

Des Weiteren wurde Buchmann vorgehalten, einen Beschluss des Stadtrates auch nach Aufhebung einer Anordnung zur Befangenheit nicht umgesetzt zu haben (Vorwurf 3). Zudem habe er ein diesbezügliches Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde nicht an die Bürgermeisterin als seine Vertreterin weitergeleitet (Vorwurf 4). Dadurch seien der Informationsfluss und die Umsetzung des Beschlusses verzögert worden. Buchmann hatte dies auch eingeräumt.

Schwerwiegender waren die Vorwürfe in Bezug auf den Umgang mit der Bürgermeisterin Rieger. Ihr gegenüber soll Buchmann ein unangemessenes Verhalten an den Tag gelegt haben (Vorwürfe 11 und 14). In zahlreichen E-Mails habe er sie in unsachlicher Weise kritisiert, ihren Handlungsspielraum eingeschränkt und versucht, eigenständiges Arbeiten zu erschweren. Beispielsweise warf er ihr vor, am Wochenende nicht zu arbeiten, oder drohte strafrechtliche Konsequenzen wegen Korruption an. Auch habe er wiederholt Dienstreisen Riegers ohne nachvollziehbare Gründe abgelehnt und ihre Pressearbeit kritisiert. Insgesamt sei das Verhalten feindselig bis respektlos geprägt gewesen.

Aufgrund der Vielzahl der Vorwürfe wurde Buchmann im März 2023 vorläufig des Dienstes enthoben. Dagegen legte er Widerspruch beim Verwaltungsgericht Meiningen ein und machte geltend, dass die Voraussetzungen dafür nicht gegeben seien.

Aufhebung der Suspendierung

Das Verwaltungsgericht gab Kai Buchmann in einem Beschluss vom Juli 2023 recht und setzte die vorläufige Dienstenthebung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache aus.

In der Begründung führte das Gericht aus, dass die festgestellten Dienstpflichtverletzungen zwar sämtlich subjektiv vorwerfbar seien. Nach derzeitigem Erkenntnisstand sei aber nicht überwiegend wahrscheinlich, dass das Disziplinarverfahren zu einer Entfernung Buchmanns aus dem Dienst führen werde. Die Vorwürfe seien bis auf das Verhalten gegenüber der Bürgermeisterin allesamt eher geringfügig. Selbst dieses wiege nicht so schwer, dass die schärfste Disziplinarmaßnahme zu erwarten sei.

Auch eine wesentliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebs bei einem Verbleib im Amt sei nicht zu besorgen, so das Gericht. Das Verhältnis zur Bürgermeisterin würde zwar belastet bleiben, aber Anzeichen, dass Buchmann sein Verhalten fortsetzen würde, lägen nicht vor. Auch aus den Ermittlungen ergebe sich nicht, dass die Mitarbeiter bei einer Rückkehr Nachteile befürchteten. Ebenso seien keine konkreten Anhaltspunkte für eine Behinderung der Ermittlungen ersichtlich. Es sei nicht erkennbar, welche Unterlagen oder Informationen Buchmann vorenthalten sollte.

Abschließend betonte das Verwaltungsgericht, dass das Verhalten von Buchmann gegenüber der Bürgermeisterin zwar inakzeptabel, aufgrund der Gesamtschau aber nicht so schwerwiegend sei, dass die vorläufige Dienstenthebung gerechtfertigt wäre. Es hob jedoch hervor, dass insbesondere die Kommunikation per E-Mail von fehlender Kollegialität, mangelndem Respekt und einem mangelnden Führungsstil zeuge. Unter Würdigung aller Umstände überwögen aber die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Dienstenthebung, so dass diese vorläufig auszusetzen sei.

Am 22. August 2023 wurde bekannt, dass auch der Einspruch des Landratsamtes gegen die gerichtliche Entscheidung zur Aussetzung der Suspendierung abgewiesen wurde. Damit errang Buchmann einen weiteren juristischen Erfolg gegen seine Suspendierung, auch wenn das eigentliche Disziplinarverfahren noch läuft.[2]

Externe Verweise

Einzelnachweise