Verein für freiwillige Armenpflege Nordhausen: Unterschied zwischen den Versionen

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Von den 528 Bewerbern waren:
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: verheiratet 174<br>ledige Männer 17<br>geschiedene Männer <br>Witwer 27 <br>Witwen 204 <br>ledige Frauen 48 <br>verlassene und geschiedene Frauen 42 <br>Frauen, deren Männer sich im Gefängnis befanden 13<br>zusammen 528 Personen.
: verheiratet 174<br>ledige Männer 17<br>geschiedene Männer <br>Witwer 27 <br>Witwen 204 <br>ledige Frauen 48 <br>verlassene und geschiedene Frauen 42 <br>Frauen, deren Männer sich im Gefängnis befanden 13<br>,zusammen 528 Personen.


Nach der von der Regierung unter dem 31. Mai 1876 bestätigten neuen Armenordnung war die städtische Armenpflege ebenso wie die freiwillige eingerichtet. Dieselben Personen (Bezirksvorsteher, Stellvertreter und Armenpfleger), welche bisher sich der freiwilligen Armenpflege widmeten, waren in der Sitzung der Stadtverordneten am 24. Juli 1876 auch für die städtische Armenpflege gewählt worden. Demnach war das gesamte Armenwesen der Stadt einer Deputation unterstellt, welche aus zwei Magistratsmitgliedern, zwei Stadtverordneten, den Armenärzten und sämtlichen Vorstehern der Armenbezirke besteht. Die Tätigkeit dieser Deputation war nicht allein eine beratende oder vorbereitende, sondern innerhalb ihres Wirkungskreises auch eine selbständig verwaltende und ausführende. Die Verwaltung des Armenwesens war auf Grund der Etats der Armenkasse und der einzelnen Institute der geschlossenen Armenpflege durch eine vom Magistrat aufgestellte Instruktion geregelt.
Nach der von der Regierung unter dem 31. Mai 1876 bestätigten neuen Armenordnung war die städtische Armenpflege ebenso wie die freiwillige eingerichtet. Dieselben Personen (Bezirksvorsteher, Stellvertreter und Armenpfleger), welche bisher sich der freiwilligen Armenpflege widmeten, waren in der Sitzung der Stadtverordneten am 24. Juli 1876 auch für die städtische Armenpflege gewählt worden. Demnach war das gesamte Armenwesen der Stadt einer Deputation unterstellt, welche aus zwei Magistratsmitgliedern, zwei Stadtverordneten, den Armenärzten und sämtlichen Vorstehern der Armenbezirke besteht. Die Tätigkeit dieser Deputation war nicht allein eine beratende oder vorbereitende, sondern innerhalb ihres Wirkungskreises auch eine selbständig verwaltende und ausführende. Die Verwaltung des Armenwesens war auf Grund der Etats der Armenkasse und der einzelnen Institute der geschlossenen Armenpflege durch eine vom Magistrat aufgestellte Instruktion geregelt.

Version vom 16. November 2019, 16:09 Uhr

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Der Verein für freiwillige Armenpflege Nordhausen wurde im Oktober 1870 gegründet.

Geschichte

Fünf Jahre nach seiner Gründung zählte der Verein 483 Mitglieder. Der Gesamtvorstand bestand aus 16 Personen; als Vorsitzende fungierten zu der Zeit Herr Kaufmann und Stadtrat Voß. Die Jahreseinnahme betrugen 9087 Mark. Im Jahre 1874–75 fanden 33 Vorstandssitzungen statt, in welchen die von 528 Bewerbern angebrachten 1146 Unterstützungsgesuche erledigt wurden. Von diesen Gesuchen fanden 1106 Berücksichtigung, dagegen wurden 40 Anträge abgewiesen.

Die Bewerber und bezw. deren Familien zählten:

216 Männer,
475 Frauen,
566 Kinder über 16 Jahre,
800 Kinder unter 16 Jahre,
zusammen 2057 Personen.

Von den 528 Bewerbern waren:

verheiratet 174
ledige Männer 17
geschiedene Männer
Witwer 27
Witwen 204
ledige Frauen 48
verlassene und geschiedene Frauen 42
Frauen, deren Männer sich im Gefängnis befanden 13
,zusammen 528 Personen.

Nach der von der Regierung unter dem 31. Mai 1876 bestätigten neuen Armenordnung war die städtische Armenpflege ebenso wie die freiwillige eingerichtet. Dieselben Personen (Bezirksvorsteher, Stellvertreter und Armenpfleger), welche bisher sich der freiwilligen Armenpflege widmeten, waren in der Sitzung der Stadtverordneten am 24. Juli 1876 auch für die städtische Armenpflege gewählt worden. Demnach war das gesamte Armenwesen der Stadt einer Deputation unterstellt, welche aus zwei Magistratsmitgliedern, zwei Stadtverordneten, den Armenärzten und sämtlichen Vorstehern der Armenbezirke besteht. Die Tätigkeit dieser Deputation war nicht allein eine beratende oder vorbereitende, sondern innerhalb ihres Wirkungskreises auch eine selbständig verwaltende und ausführende. Die Verwaltung des Armenwesens war auf Grund der Etats der Armenkasse und der einzelnen Institute der geschlossenen Armenpflege durch eine vom Magistrat aufgestellte Instruktion geregelt.

Siehe auch