Judenverbrennung in Nordhausen 1349

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Aus der Schedelschen Weltchronik von 1493

Die Judenverbrennung in Nordhausen 1349 gehört zu den Ausschreitungen in Folge der Judenverfolgungen zur Zeit des Schwarzen Todes, die in den Jahren 1348 bis 1351 in vielen mitteleuropäischen Städten im Zusammenhang mit der damaligen Pestepidemie geschahen. Ob es tatsächlich zu einer Verbrennung am 5. Mai 1349 in Nordhausen kam, ist nicht gesichert.

Geschichte

Im Jahr 1348 brachte ein genuesisches Schiff die Beulenpest, den sogenannten „Schwarzen Tod“, nach Europa. In vielen Gegenden wandten sich Fanatismus und Aberglaube gegen die Juden, denen man Schuld gab, die Brunnen vergiftet zu haben. Weitere Beweggründe für die Verfolgung waren der den Juden zugeschriebene Wucher und ihr angeblicher Reichtum. Viele Menschen wollten sich in den Besitz deren Güter setzen und namentlich die Schuldbücher vernichten.

Den Anstoß zur Judenverfolgung in Nordhausen gab wohl ein Brief von Markgraf Friedrich von Meißen und Eisenach, der sich am 2. Mai 1349 an den Rat zu Nordhausen wandte:

„Ihr, Rathsmeister und Rath der Stadt Nordhausen, wisset, daß wir alle unsre Juden verbrennen lassen wollen, soweit unsre Lande reichen, der großen Bosheit wegen, die sie an den Christen gethan haben, da sie die Christenheit haben mit Gift tödten wollen, das sie in die Brunnen geworfen haben, wie wir das als Wahrheit erfahren haben. Darum rathen wir euch, daß ihr eure Juden lasset tödten, Gott zu Lobe und zu Ehre und der Christenheit zum Heile, daß sie nicht von ihnen geschädigt werde. Was auch infolge dessen geschieht, das wollen wir beim Könige und gegen Jedermann verantworten.
Auch wisset, daß wir Heinrich Snoze, Vogt von Langensalza, senden als öffentlichen Ankläger eurer Juden wegen der Bosheit, die sie an der Christenheit gethan haben. Darum bitten wir euch fleißig, da0 ihr ihm recht helfet gegen die Juden, das wollen wir sonderlich um euch verdienen.
Eisenach am Sonnabend nach S. Walpurgis Tage unter unserem geheimen Insiegel.“

Ob die Juden in Nordhausen verbrannt oder vertrieben wurden, ist urkundlich nicht nachweisbar; sicher ist, dass sie „verderbt“ wurden. Nach der Erzählung sollen am 5. Mai 1349 die jüdischen Einwohner in einen Turm gesperrt und dort verbrannt worden sein (Judenturm). Möglich ist, dass sie ihre Güter vergraben haben in Hoffnung baldiger Rückkehr; bei einem Hausverkauf (16. Juni 1350) verzichtet Heinrich von Berga ausdrücklich auf alles, etwa später sich vorfindende vergrabene Gut, welches vom Juden Meyer herstammt. Die Häuser der Juden überweist 1350 Kaiser Karl IV. als Eigentum an den Rat, und erst nach dem Untergang der reichsstädtischen Freiheit 1802 ist es den Juden ohne Einschränkung erlaubt worden, sich ansässig zu machen und Grundeigentum zu erwerben.