Die ur- und frühgeschichtlichen Bodendenkmäler des Kreises Nordhausen

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Die ur- und frühgeschichtlichen Bodendenkmäler des Kreises Nordhausen
Autor Paul Grimm
Herausgeber Museum für Ur- u. Frühgeschichte Thüringens, Weimar, d. Kulturbund d. DDR, Bezirksleitung Erfurt u. d. Buchhandlung Gerhard Rose
Verlag Weimar : Museum für Ur- u. Frühgeschichte Thüringens
Erscheinungsjahr 1974
Umfang 112, 19 Seiten : Illustrationen
Stand: 18. Mai 2018
Editionsrichtlinien:
  • Es wurden nicht alle Illustrationen übernommen. Das Digitalisat ist vollständig.
  • Sperrschrift wird nicht wiedergegeben.
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Digitalisat:


DIE UR- UND
FRÜHGESCHICHTLICHEN
BODENDENKMÄLER
DES KREISES NORDHAUSEN



Von PAUL GRIMM
mit Beiträgen von WOLFGANG TIMPEL,
JOHANNES LÖFFLER und EVA BLASCHKE


Herausgebeben
vom Museum für Ur- und Frühgeschichte Thüringens, Weimar
dem Kulturbund der DDR, Bezirksleitung Erfurt, und der
Buchhandlung Gerhard Rose
Nordhausen, 1974



Einführung

Das Landeskulturgesetz der Deutschen Demokratischen Republik fordert den Schutz und die Pflege unserer natürlichen Umwelt mit ihren landschaftlichen Schönheiten und Kulturgütern als unerläßliche Voraussetzung für die Förderug der Gesundheit und Lebensfreude, für die Erholung und Freizeitgestaltung aller Bürger.

Ur- und frühgeschichtliche Bodenaltertümer - Burgen, Hügelgräber, Steinkreuze und alte Straßenzüge - sind wertvolle Bestandteile einer Landschaft. Sie prägen ihr typisches Bild mit, verleihen ihr eine besondere Anziehungskraft und geben ihr einen bestimmten Reiz und Wert. Als bedeutende Geschichtsquellen vermitteln sie uns einen Einblick in das Leben der Menschen, in die gesellschaftliche und ökonomische Entwicklung innerhalb tausender von Jahren.

Um diese materiellen Zeugnisse der Vergangenheit in ihrer Umgebung zu erhalten, um sie einerseits für die Erholung und Entspannung und für die ständig wachsende geistig-kulturelle Freizeitbetätigung zu erschließen, andererseits für wissenschaftliche Forschungen zu bewahren, sind alle Bodendenkmale staatlich geschützt (Landeskulturgesetz vom 14. Mai 1970 § 13 und Verordnung zum Schutze und zur Erhaltung der ur- und frühgeschichtlichen Bodenaltertümer vom 28. Mai 1954). Der Kreis Nordhausen besitzt viele dieser interessanten Bodendenkmale. Bedeutende Objekte liegen in den Landschaftsschutzgebieten des Südharzes, bei Rehungen und im Helmetal bei Auleben. Viele Bürger aus der näheren und weiteren Umgebung verbringen jährlich in den Erholungs- zentren des Harzes ihren Urlaub oder nutzen das Wochenende zur Naherholung am Helmestausee bei Kelbra. Mit der Einbeziehung von Boden- denkmalen in Wanderwege und Naturlehrpfade sowie einer informativen Beschilderung können hier den Werktätigen neue Erlebnisbereiche erschlossen werden.

Die vorliegende Veröffentlichung will dem Besucher dieser Gebiete auf die in der näheren Umgebung liegenden Bodendenkmale aufmerksam machen, ihre Bedeutung, Funktion und das Alter erläutern und den Heimatfreund dazu anregen, das eine oder andere Objekt in die Urlaubs- oder Wochenendwanderung mit einzubeziehen. Sie möchte aber auch erreichen, daß sich entsprechend der Forderung des Landeskulturgesetzes: „Sozialistische Landeskultur - Gemeinschaftsaufgabe Aller" immer mehr Bürger für den Schutz und die Erhaltung ur- und frühgeschichtlicher Bodenaltertümer einsetzen und verantwortlich fühlen sowie an ihrer Erforschung mitarbeiten. Dann wird es nicht mehr möglich sein, daß man Befestigungsgräben mit Abfallprodukten verunreinigt oder Steinkreuze aus Unkenntnis beschädigt oder zerstört.

Sollte diese umfassende Vorlage aller Bodendenkmale des Kreises Nord„ hausen neben der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Auswertung dieses Ziel erreichen, so wäre damit ein vordringliches Anliegen der Autoren erfüllt.