Conrad Wilhelm Förstemann

Aus NordhausenWiki
Conrad Wilhelm Förstemann
[[Bild:|220px|Conrad Wilhelm Förstemann]]
'
geb. 2. November 1741
gest. 10. April 1806 in Nordhausen
Magistratsbeamter (Quatuorvir)
Bilder und Medien bei Commons

Conrad Wilhelm Förstemann (geb. 2. November 1741; gest. 10. April 1806 in Nordhausen) war Magistratsbeamter (Quatuorvir).[1]

Leben

Er war der Sohn von Johann Heinrich Förstemann und besuchte das Gymnasium, das in dem ehemaligen Kloster der Dominikaner untergebracht war. Er folgte der Tradition seiner Familie als Kürschnermeister und ging als Geselle auf Wanderschaft nach Frankfurt am Main, Salzburg, Wien, Ungarn und Frankreich, während er sich eine solide allgemeine Bildung aneignete.

Conrad Wilhelm Förstemann war in verschiedenen öffentlichen Ämtern in Nordhausen tätig, darunter als Kämmerer, Verwalter des Armenhauses, Senator und Quatuorvir (Magistratsbeamter), also als Vertreter eines der vier Stadtviertel im Rat.

Familie

1771 heiratete er in der Marktkirche die zehn Jahre jüngere Friederike Auguste Sophie Rosenthal (geb. 19. November 1752, gest. 8. Februar 1807[1]), Tochter des angesehenen Bäckergildemeisters Gottfried Erich Rosenthal. Nach dem Tod des Vaters Johann Heinrich Förstemann zog die Familie in das Haus am Lohmarkt 1.

Das Paar hatte neun Kinder, von denen die ersten beiden kurz nach der Geburt starben. Der Sohn Carl Wilhelm Förstemann (1777-1845) war Pastor und Superintendent in Nordhausen, die Tochter Friederike Sophie (1781-1854) war seit 1808 verheiratet mit Andreas Christian Cramer, dem Besitzer einer Chemiefabrik. Die Söhne Friedrich Gottlieb Förstemann (1783-1859) und Heinrich August Förstemann (1787-1821) waren Brennereibesitzer. Es folgten Ernst Günther Förstemann (1788-1859), Konrektor am Gymnasium und bedeutender Historiker Nordhausens, Wilhelm August Förstemann (1791-1836), Dr. Phil. und Professor für Mathematik am Gymnasium in Danzig, und Ferdinand Carl Förstemann (1798-1873), Professor für Chemie und Physik in Elberfeld.

Er gehörte der Kirchengemeinde Jacobi an.[1]

Einzelnachweise