Diskussion:Otto Flagmeyer

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Letzter Kommentar: 13. Februar 2021 von Vincent Eisfeld in Abschnitt Geburtsjahr

Geburtsjahr

Flagmeyer muss bei seiner Wahl zum Stadtrat 1919 mind. im 20. Lebensjahr gestanden haben (siehe Wikipedia:Wahlrecht der Weimarer Republik) und ist damit vor 1900 geboren. Das Reichstagswahlgesetz von 1920 legte die Wählbarkeit dann auf 25 Jahre fest. --Vincent Eisfeld (Diskussion) 06:48, 13. Feb. 2021 (CET)Beantworten