Diskussion:Otto Flagmeyer: Unterschied zwischen den Versionen
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Letzter Kommentar: 21. Mai 2021 von Heinrich in Abschnitt Geburtsjahr
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Flagmeyer muss bei seiner Wahl zum Stadtrat 1919 mind. im 20. Lebensjahr gestanden haben (siehe [[Wikipedia:Wahlrecht der Weimarer Republik]]) und ist damit vor 1900 geboren. Das Reichstagswahlgesetz von 1920 legte die Wählbarkeit dann auf 25 Jahre fest. --[[Benutzer:Vincent Eisfeld|Vincent Eisfeld]] ([[Benutzer Diskussion:Vincent Eisfeld|Diskussion]]) 06:48, 13. Feb. 2021 (CET) | Flagmeyer muss bei seiner Wahl zum Stadtrat 1919 mind. im 20. Lebensjahr gestanden haben (siehe [[Wikipedia:Wahlrecht der Weimarer Republik]]) und ist damit vor 1900 geboren. Das Reichstagswahlgesetz von 1920 legte die Wählbarkeit dann auf 25 Jahre fest. --[[Benutzer:Vincent Eisfeld|Vincent Eisfeld]] ([[Benutzer Diskussion:Vincent Eisfeld|Diskussion]]) 06:48, 13. Feb. 2021 (CET) | ||
: habe die Lebensdaten ergänzt. Siehe [[Peter Kuhlbrodt]]: ''[[Nordhausen unter dem Sternenbanner]]'', S. 33. --[[Benutzer:Heinrich|Heinrich]] ([[Benutzer Diskussion:Heinrich|Diskussion]]) 15:06, 21. Mai 2021 (CEST) |
Aktuelle Version vom 21. Mai 2021, 14:06 Uhr
Geburtsjahr[Quelltext bearbeiten]
Flagmeyer muss bei seiner Wahl zum Stadtrat 1919 mind. im 20. Lebensjahr gestanden haben (siehe Wikipedia:Wahlrecht der Weimarer Republik) und ist damit vor 1900 geboren. Das Reichstagswahlgesetz von 1920 legte die Wählbarkeit dann auf 25 Jahre fest. --Vincent Eisfeld (Diskussion) 06:48, 13. Feb. 2021 (CET)
- habe die Lebensdaten ergänzt. Siehe Peter Kuhlbrodt: Nordhausen unter dem Sternenbanner, S. 33. --Heinrich (Diskussion) 15:06, 21. Mai 2021 (CEST)