Bearbeiten von „Nordhausen in der Zeit des Übergangs vom Feudalismus zum Bürgertum 1220-1290

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'''S'''eit dem Jahre 1158 hatte das Nonnenstift zum Heiligen Kreuze die Stadt Nordhausen im Besitze gehabt. Noch zeugen Blechmünzen, Brakteaten jener Zeit mit dem Bildnis der Äbtissinnen Hedwig, Cäcilia und Beatrix, von der Herrschaft des Stifts über das Gemeinwesen. Es war eine schwächliche Herrschaft gewesen, diese Klosterherrschaft, die zwar nicht der Entwicklung der Gemeinde, aber doch ihrem Ansehen geschadet hatte. Solange Heinrich der Löwe als vom Reiche eingesetzter Oberschutzherr seine starke Hand über die Ansiedlung gehalten hatte, mochten gröbere Eingriffe und Rechtsbrüche noch unterblieben sein. Als aber der Zorn Barbarossas 1181 den Löwen hinwegblies, war Nordhausen und sein Nonnenstift schutzlos den gierigen Zugriffen seiner Nachbarn preisgegeben. Kaiser Friedrich hatte zwar im November 1181 dem Thüringer Landgrafen Hermann die Stadt anvertraut, aber die Persönlichkeit Hermanns war nicht dazu angetan, Bedrängte vor dem Unrecht anderer zu wahren. Bei dem gewaltigen Heinrich von Braunschweig genügte ein kurzer Machtspruch, genügte fast ein Stirnerunzeln, den Friedensbrecher von seiner Beute hinwegzujagen, bei Hermann von Thüringen genügte nicht Fehdehandschuh noch Schwertgeklirr, die Meute vom Wilde zu bringen. Denn er, der Hab und Gut, wenig wählerisch in seiner Gesellschaft, mit edelsten Sängern und mit rohsten Schnapphähnen auf der Wartburg vertat, er, der selbst kleinliche und bedenkliche Mittel nicht verschmähte, eigenen Vorteil zu erjagen, war nicht der Mann dazu, andere zu Recht und Ordnung anzuhalten.
'''S'''eit dem Jahre 1158 hatte das Nonnenstift zum Heiligen Kreuze die Stadt Nordhausen im Besitze gehabt. Noch zeugen Blechmünzen, Brakteaten jener Zeit mit dem Bildnis der Äbtissinnen Hedwig, Cäcilia und Beatrix, von der Herrschaft des Stifts über das Gemeinwesen. Es war eine schwächliche Herrschaft gewesen, diese Klosterherrschaft, die zwar nicht der Entwicklung der Gemeinde, aber doch ihrem Ansehen geschadet hatte. Solange Heinrich der Löwe als vom Reiche eingesetzter Oberschutzherr seine starke Hand über die Ansiedlung gehalten hatte, mochten gröbere Eingriffe und Rechtsbrüche noch unterblieben sein. Als aber der Zorn Barbarossas 1181 den Löwen hinwegblies, war Nordhausen und sein Nonnenstift schutzlos den gierigen Zugriffen seiner Nachbarn preisgegeben. Kaiser Friedrich hatte zwar im November 1181 dem Thüringer Landgrafen Hermann die Stadt anvertraut, aber die Persönlichkeit Hermanns war nicht dazu angetan, Bedrängte vor dem Unrecht anderer zu wahren. Bei dem gewaltigen Heinrich von Braunschweig genügte ein kurzer Machtspruch, genügte fast ein Stimerunzeln, den Friedensbrecher von seiner Beute hinwegzujagen, bei Hermann von Thüringen genügte nicht Fehdehandschuh noch Schwertgeklirr, die Meute vom Wilde zu bringen. Denn er, der Hab und Gut, wenig wählerisch in seiner Gesellschaft, mit edelsten Sängern und mit rohsten Schnapphähnen auf der Wartburg vertat, er, der selbst kleinliche und bedenkliche Mittel nicht verschmähte, eigenen Vorteil zu erjagen, war nicht der Mann dazu, andere zu Recht und Ordnung anzuhalten.


So geriet das Nonnenstift in Verfall: Äußerlich schwand sein Besitz, innerlich scheint Lockerung der Sitten das Ansehen gefährdet zu haben. Der Vogt Ruprecht, der um 1200 die Interessen des Stiftsbesitzes wahrzunehmen hatte, war ein wenig tatkräftiger Mann. Er hauste im alten fränkischen Reichshofe am Frauenberge und konnte kaum sein eigenes Leben bewahren, viel weniger das Gut der Nonnen kraftvoll verwalten. Kinderlos wie er war, und ohne Hoffnung, seinen Namen im Diesseits zu erhalten, setzte er alles daran, sich im Jenseits einen Platz zu sichern. Er gründete auf dem Boden des alten fränkischen Reichshofes das Zisterziensernonnenkloster Neuwerk und stattete es mit dem ihm noch verbliebenen Reichslehen aus.
So geriet das Nonnenstift in Verfall: Äußerlich schwand sein Besitz, innerlich scheint Lockerung der Sitten das Ansehen gefährdet zu haben. Der Vogt Ruprecht, der um 1200 die Interessen des Stiftsbesitzes wahrzunehmen hatte, war ein wenig tatkräftiger Mann. Er hauste im alten fränkischen Reichshofe am Frauenberge und konnte kaum sein eigenes Leben bewahren, viel weniger das Gut der Nonnen kraftvoll verwalten. Kinderlos wie er war, und ohne Hoffnung, seinen Namen im Diesseits zu erhalten, setzte er alles daran, sich im Jenseits einen Platz zu sichern. Er gründete auf dem Boden des alten fränkischen Reichshofes das Zisterziensernonnenkloster Neuwerk und stattete es mit dem ihm noch verbliebenen Reichslehen aus.
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In diesen schwankenden Zeitläuften erwuchs nun dem Stift und der Stadt in dem Propste Dietrich von Honstein ein Retter. Graf Dietrich hatte als ein jüngerer Sohn des Geschlechts den geistlichen Stand gewählt und war 1208 Propst des Nonnenstifts geworden. Lange hatte er während der Thronstreitigkeiten zwischen Philipp und Otto IV., zwischen Otto und Friedrich II. mit gebundenen Händen dem Niedergange des Klosters zusehen müssen. Da, als sich nach dem Tode Ottos IV. und nach der allgemeinen Anerkennung Friedrichs II. die Verhältnisse in Deutschland gefestigt hatten, glaubte er endlich die Zeit gekommen, zum eigenen Nutzen, zum Wohle seiner Heimat und zum Vorteil des Reichs den entscheidenden Schritt tun zu können. Seine weitreichenden, einflußreichen Verbindungen mußten ihm dazu behilflich sein.
In diesen schwankenden Zeitläuften erwuchs nun dem Stift und der Stadt in dem Propste Dietrich von Honstein ein Retter. Graf Dietrich hatte als ein jüngerer Sohn des Geschlechts den geistlichen Stand gewählt und war 1208 Propst des Nonnenstifts geworden. Lange hatte er während der Thronstreitigkeiten zwischen Philipp und Otto IV., zwischen Otto und Friedrich II. mit gebundenen Händen dem Niedergange des Klosters zusehen müssen. Da, als sich nach dem Tode Ottos IV. und nach der allgemeinen Anerkennung Friedrichs II. die Verhältnisse in Deutschland gefestigt hatten, glaubte er endlich die Zeit gekommen, zum eigenen Nutzen, zum Wohle seiner Heimat und zum Vorteil des Reichs den entscheidenden Schritt tun zu können. Seine weitreichenden, einflußreichen Verbindungen mußten ihm dazu behilflich sein.


Das Geschlecht der Honsteiner, dem er entstammte, war ja vielfach bekannt und verwandt mit den meisten Thüringer Herren und Grafen. Dietrichs Onkel Edgar III. war mit Oda, einer Tochter des Burggrafen von Magdeburg verheiratet. Dieser wieder entstammte dem Geschlecht derer von Querfurt. Durch ihn, aber auch durch andere Beziehungen, war er mit dem damals blühenden Grafengeschlechte der Käfernburger bei Arnstadt bekannt geworden; er selbst hatte mehrfach als Gast auf der Käfernburg geweilt. Und aus diesem Geschlecht der Käfernburger stammte wieder der schon bei drei Königen überaus einflußreiche Erzbischof Albrecht II. von Magdeburg. Diesen seinen Gönner gewann er nun dafür, bei König Friedrich für seine Pläne einzutreten: Das alte Mathildische Nonnenkloster sollte aufgehoben werden und daraus ein Mannsstift mit Propst Dietrich an der Spitze entstehen; die in den letzten Jahrzehnten entfremdeten Liegenschaften des Nonnenklosters sollten mit Hilfe des Reichs an das Stift restlos zurückgebracht werden, und das städtische Gemeinwesen sollte statt dessen reichsfrei werden.
Das Geschlecht der Honsteiner, dem er entstammte, war ja vielfach bekannt und verwandt mit den meisten Thüringer Herren und Grafen. Dietrichs Onkel Edgar III. war mit Oda, einer Tochter des Burggrafen von Magdeburg verheiratet. Dieser wieder entstammte dem Geschlecht derer von Querfurt. Durch ihn, aber auch durch andere Beziehungen, war er mit dem damals blühenden Grafengeschlechte der Käfemburger bei Arnstadt bekannt geworden; er selbst hatte mehrfach als Gast auf der Käfemburg geweilt. Und aus diesem Geschlecht der Käfernburger stammte wieder der schon bei drei Königen überaus einflußreiche Erzbischof Albrecht II. von Magdeburg. Diesen seinen Gönner gewann er nun dafür, bei König Friedrich für seine Pläne einzutreten: Das alte Mathildische Nonnenkloster sollte aufgehoben werden und daraus ein Mannsstift mit Propst Dietrich an der Spitze entstehen; die in den letzten Jahrzehnten entfremdeten Liegenschaften des Nonnenklosters sollten mit Hilfe des Reichs an das Stift restlos zurückgebracht werden, und das städtische Gemeinwesen sollte statt dessen reichsfrei werden.


Friedrich II. wird leicht auf diese Pläne Albrechts von Magdeburg und Dietrichs von Honstein eingegangen sein. Die schwierige Lage der Nonnen, die Gründung eines neuen Nonnenklosters am Frauenberge durch Ruprecht und die Entwicklung Nordhausens als eines städtischen, allmählich schwer von einem Stift zu regierenden Gemeinwesens werden ihn zu dem Entschluß gebracht haben. Auch die Gelegenheit, altes, unter die Kirche geratenes Reichsgut dem Reiche zurückzugewinnen, mag ihn bewogen und dem Plane schnell geneigt gemacht zu haben. So ward denn am 1. April 1219 zu Hagenau auf Bitten des Propstes Dietrich und nach dem Vortrage der Erzbischöfe von Mainz und Magdeburg sowie des Kanzlers Konrad, Bischofs zu Metz, der Beschluß zur Umwandlung des Nonnenklosters in ein Domherrenstift und zur Stellung Nordhausens direkt unter das Reich gefaßt.
Friedrich II. wird leicht auf diese Pläne Albrechts von Magdeburg und Dietrichs von Honstein eingegangen sein. Die schwierige Lage der Nonnen, die Gründung eines neuen Nonnenklosters am Frauenberge durch Ruprecht und die Entwicklung Nordhausens als eines städtischen, allmählich schwer von einem Stift zu regierenden Gemeinwesens werden ihn zu dem Entschluß gebracht haben. Auch die Gelegenheit, altes, unter die Kirche geratenes Reichsgut dem Reiche zurückzugewinnen, mag ihn bewogen und dem Plane schnell geneigt gemacht zu haben. So ward denn am 1. April 1219 zu Hagenau auf Bitten des Propstes Dietrich und nach dem Vortrage der Erzbischöfe von Mainz und Magdeburg sowie des Kanzlers Konrad, Bischofs zu Metz, der Beschluß zur Umwandlung des Nonnenklosters in ein Domherrenstift und zur Stellung Nordhausens direkt unter das Reich gefaßt.
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Der vom König ernannte Propst, fast immer ein hoher Adliger, brauchte nicht in Nordhausen zu residieren, sondern konnte sein Pfründe, wo es ihm beliebte, genießen. Der Dekan des Stifts war deshalb häufig die ausschlaggebende Persönlichkeit. Doch beide waren sowohl in der Verwaltung des Stifts wie in der Ausübung der Zucht von dem Kapitel der Domherrn abhängig. Jede wichtige Angelegenheit mußte dem Kapitel unterbreitet und darüber ein Beschluß herbeigeführt werden. Aus diesem Kapitel hob sich noch der Scholastikus heraus, der die Aufsicht über die Domschule führte und der den Leiter derselben, den Rektor, sowie dessen Unterlehrer auswählte. Sämtliche Stiftsherren waren Geistliche, hatten die Tonsur erhalten, trugen geistliches Kleid und selbst das für die Geistlichkeit vorgeschriebene Schuhwerk. Jeder von ihnen wohnte am Dom mit seiner Dienerschaft in einem besonderen Haus, seiner Kurie, in die er sich einkaufen mußte und für deren Instandsetzung er alljährlich eine kleine Summe zu entrichten hatte. Vornehme Absonderung nicht nur von der Bürgerschaft, sondern selbst von den städtischen Geistlichen war Pflicht der Domherren. Taten sie einen Gang durch die Stadt, so war ihnen gemessene Haltung und würdiges Auftreten geboten; daß jederzeit ein Diener sie begleitete, waren sie sich selbst und der heiligen Kirche schuldig.
Der vom König ernannte Propst, fast immer ein hoher Adliger, brauchte nicht in Nordhausen zu residieren, sondern konnte sein Pfründe, wo es ihm beliebte, genießen. Der Dekan des Stifts war deshalb häufig die ausschlaggebende Persönlichkeit. Doch beide waren sowohl in der Verwaltung des Stifts wie in der Ausübung der Zucht von dem Kapitel der Domherrn abhängig. Jede wichtige Angelegenheit mußte dem Kapitel unterbreitet und darüber ein Beschluß herbeigeführt werden. Aus diesem Kapitel hob sich noch der Scholastikus heraus, der die Aufsicht über die Domschule führte und der den Leiter derselben, den Rektor, sowie dessen Unterlehrer auswählte. Sämtliche Stiftsherren waren Geistliche, hatten die Tonsur erhalten, trugen geistliches Kleid und selbst das für die Geistlichkeit vorgeschriebene Schuhwerk. Jeder von ihnen wohnte am Dom mit seiner Dienerschaft in einem besonderen Haus, seiner Kurie, in die er sich einkaufen mußte und für deren Instandsetzung er alljährlich eine kleine Summe zu entrichten hatte. Vornehme Absonderung nicht nur von der Bürgerschaft, sondern selbst von den städtischen Geistlichen war Pflicht der Domherren. Taten sie einen Gang durch die Stadt, so war ihnen gemessene Haltung und würdiges Auftreten geboten; daß jederzeit ein Diener sie begleitete, waren sie sich selbst und der heiligen Kirche schuldig.


Das Stift war seit der Ottonenzeit freigebig von gütigen Königen und frommen Christen beschenkt und ausgestattet worden. Am wenigsten Einkünfte bezog es noch aus Nordhausen selbst. Die alte Grund- und Gebäudesteuer, der Wortzins, der aus der Stadt dem Stifte zufloß, brachte nur geringe Ausbeute, da der einmal festgesetzte Satz nicht erhöht werden konnte und der Wert des Geldes ständig sank. Mehr schon brachten die Abhängigkeit der städtischen Kirchen und die Parochie Wechsungen ein, die dem Stifte gehörte. 21.50 M<ref>1 M reinen oder lötigen Silbers gleich 1 Gewichtspfund Silber. 1 M (Nordhäusischen) Silbers oder ein Talent gleich einem Zählpfund, das seinen Kurs änderte und allmählich stark verschlechterte. Eigentlich sollen aus einem Pfund Silber nur 20 Schillinge = 240 Pfennige geprägt werden. Diesen Satz behielt das Zählpfund bei, während aus einem wirklichen Pfund, d. h. einer lötigen M 1344 in Nordhausen schon 50 Schillinge = 600 Pfennige geschlagen wurden. 1 M lötiges Silber hatte also damals 2 1/2 Zählpfund Silber.</ref> Silbers wurden daraus verrechnet. Die Untertänigkeit (signum suhjectionis) dieser Kirchen kam aber nicht bloß durch diese Abgaben zum Ausdruck, sondern auch durch die Verpflichtung der Geistlichen, an den Hauptprozessionen des Stifts, an den beiden Kreuzfesten, der Kreuzerfindung am 3. Mai und der Kreuzerhöhung am 14. September, teilzunehmen.
Das Stift war seit der Ottonenzeit freigebig von gütigen Königen und frommen Christen beschenkt und ausgestattet worden. Am wenigsten Einkünfte bezog es noch aus Nordhausen selbst. Die alte Grund- und Gebäudesteuer, der Wortzins, der aus der Stadt dem Stifte zufloß, brachte nur geringe Ausbeute, da der einmal festgesetzte Satz nicht erhöht werden konnte und der Wert des Geldes ständig sank. Mehr schon brachten die Abhängigkeit der städtischen Kirchen und die Parochie Wechsungen ein, die dem Stifte gehörte. 21.50 M<ref>1 M reinen oder lötigen Silbers gleich 1 Gewichtspfund Silber. 1 M (Nordhäusischen) Silbers oder ein Talent gleich einem Zählpfund, das seinen Kurs änderte und allmählich stark verschlechterte. Eigentlich sollen aus einem Pfund Silber nur 20 Schillinge = 240 Pfennige geprägt werden. Diesen Satz behielt das Zählpfund bei, während aus einem wirklichen Pfund, d.h. einer lötigen M 1344 in Nordhausen schon 50 Schillinge = 600 Pfennige geschlagen wurden. 1 M lötiges Silber hatte also damals 2 1/2 Zählpfund Silber.</ref> Silbers wurden daraus verrechnet. Die Untertänigkeit (signum suhjectionis) dieser Kirchen kam aber nicht bloß durch diese Abgaben zum Ausdruck, sondern auch durch die Verpflichtung der Geistlichen, an den Hauptprozessionen des Stifts, an den beiden Kreuzfesten, der Kreuzerfindung am 3. Mai und der Kreuzerhöhung am 14. September, teilzunehmen.


Die Haupteinnahmen flössen dem Stifte jedoch aus seinen liegenden Gütern zu. Diese lagen, nachdem 1253 die alten westfälischen noch aus Mathildischem Privatbesitz stammenden Besitzungen an das Bistum Münster verkauft worden waren, sämtlich in Sachsen und Thüringen. Nicht weniger als 84 Ortschaften hat man errechnet, in denen Höfe und Häuser dem Nordhäuser Kreuzstifte zinspflichtig waren. Die meisten Besitzungen lagen in Nordhausens Nähe selbst: So 900 Morgen Land in der Flur von Bielen und Windehausen, die einst zu Goslar gehört hatten und die der Dechant Friedrich von Bila erwarb. Die reichsten Erträgnisse aber kamen aus dem Gute Vogelsberg im Weimarischen, einem Vermächtnisse Kaiser Ottos II. vom Jahre 974, das mehr als 10 000 Morgen umfaßte und bis ins 19. Jahrhundert, also fast 850 Jahre, dem Stifte verblieb. Aus diesem Gute bezog das Stift im 14. Jahrhundert jährlich 10 500 Scheffel Getreide, 500 Hühner, 110 M Silber, 250 Pfund Pfennige. Die z. T. wendischen Leibeigenen standen in strenger Abhängigkeit, mußten bei einem Todesfall die verhaßte Steuer des Besthaupts, d. h. des besten Stückes aus dem Erbe, an den Zinsherrn abgeben, und bei der Verheiratung stand ihm die Abgabe des sogenannten Bettemunds zu. Aus diesen großen Einkünften kann man den Reichtum des Domhermstifts ermessen und die glückliche, sorgenfreie Lage der Inhaber jener Pfründen erkennen.<ref>Vergl. Hellwig, Zur Geschichte des Dom- und Kreuzstiftes zu Nordhausen; Zeitschrift des Harzvereins für Gesch. und Altert. 27. Jahrg. 122 ff.<br>P. Oßwald, Liber feodalis et censuum perpetuorum ecclesiae S. Crucis, Zeitschrift des Harzvereins, 1889, 85 ff.</ref>
Die Haupteinnahmen flössen dem Stifte jedoch aus seinen liegenden Gütern zu. Diese lagen, nachdem 1253 die alten westfälischen noch aus Mathildischem Privatbesitz stammenden Besitzungen an das Bistum Münster verkauft worden waren, sämtlich in Sachsen und Thüringen. Nicht weniger als 84 Ortschaften hat man errechnet, in denen Höfe und Häuser dem Nordhäuser Kreuzstifte zinspflichtig waren. Die meisten Besitzungen lagen in Nordhausens Nähe selbst: So 900 Morgen Land in der Flur von Bielen und Windehausen, die einst zu Goslar gehört hatten und die der Dechant Friedrich von Bila erwarb. Die reichsten Erträgnisse aber kamen aus dem Gute Vogelsberg im Weimarischen, einem Vermächtnisse Kaiser Ottos II. vom Jahre 974, das mehr als 10 000 Morgen umfaßte und bis ins 19. Jahrhundert, also fast 850 Jahre, dem Stifte verblieb. Aus diesem Gute bezog das Stift im 14. Jahrhundert jährlich 10 500 Scheffel Getreide, 500 Hühner, 110 M Silber, 250 Pfund Pfennige. Die z.T. wendischen Leibeigenen standen in strenger Abhängigkeit, mußten bei einem Todesfall die verhaßte Steuer des Besthaupts, d.h. des besten Stückes aus dem Erbe, an den Zinsherm abgeben, und bei der Verheiratung stand ihm die Abgabe des sogenannten Bettemunds zu. Aus diesen großen Einkünften kann man den Reichtum des Domhermstifts ermessen und die glückliche, sorgenfreie Lage der Inhaber jener Pfründen erkennen.<ref>Vergl. Hellwig, Zur Geschichte des Dom- und Kreuzstiftes zu Nordhausen; Zeitschrift des Harzvereins für Gesch. und Altert. 27. Jahrg. 122 ff.<br>P. Oßwald, Liber feodalis et censuum perpetuorum ecclesiae S. Crucis, Zeitschrift des Harzvereins, 1889, 85 ff.</ref>


Obgleich nun aber auch im Jahre 1220 das Domstift außerordentliche Rechte zuerteilt bekommen hatte, war Nordhausen doch von ihm frei und unabhängig geworden; und das war das Wichtigste für die Entwicklung unserer Stadt. Machte sich schon in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts eine andere Einstellung der Bevölkerung in wirtschaftlicher Beziehung bemerkbar, waren schon gegen Ausgang des 12. Jahrhunderts die Händler und Gewerbetreibenden gegenüber den reinen Ackerbauern in der Mehrzahl, trieben schon damals einige der aus der Umgebung zugezogenen Adlige Handel und veranlaßten auch manchen Reichsministerialen auf der Burg und im Wirtschaftshofe zu Nordhausen ein bürgerliches und einträchtiges Gewerbe zu betreiben, so ist seit 1220 zum ersten Male festzustellen, daß diese Adligen, seien es nun bloße milites, Mannen mit Roß und Rüstung, oder seien es mercatores, vornehme Kaufleute, sich als eine Einheit fühlten, als in der Stadt gemeinsam wohnend, zu einer Schicksalsgemeinschaft verbunden gegenüber dem flachen Lande, gegenüber den benachbarten Territorien, ja, gegenüber ihrem Herrn und Könige selbst. Das ist die Bedeutung des Auftretens der burgenses, der Bürger, in einer Urkunde aus den zwanziger Jahren des 13. Jahrhunderts, also kurz nach dem Jahre 1220.
Obgleich nun aber auch im Jahre 1220 das Domstift außerordentliche Rechte zuerteilt bekommen hatte, war Nordhausen doch von ihm frei und unabhängig geworden; und das war das Wichtigste für die Entwicklung unserer Stadt. Machte sich schon in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts eine andere Einstellung der Bevölkerung in wirtschaftlicher Beziehung bemerkbar, waren schon gegen Ausgang des 12. Jahrhunderts die Händler und Gewerbetreibenden gegenüber den reinen Ackerbauern in der Mehrzahl, trieben schon damals einige der aus der Umgebung zugezogenen Adlige Handel und veranlaßten auch manchen Reichsministerialen auf der Burg und im Wirtschaftshofe zu Nordhausen ein bürgerliches und einträchtiges Gewerbe zu betreiben, so ist seit 1220 zum ersten Male festzustellen, daß diese Adligen, seien es nun bloße milites, Mannen mit Roß und Rüstung, oder seien es mercatores, vornehme Kaufleute, sich als eine Einheit fühlten, als in der Stadt gemeinsam wohnend, zu einer Schicksalsgemeinschaft verbunden gegenüber dem flachen Lande, gegenüber den benachbarten Territorien, ja, gegenüber ihrem Herrn und Könige selbst. Das ist die Bedeutung des Auftretens der burgenses, der Bürger, in einer Urkunde aus den zwanziger Jahren des 13. Jahrhunderts, also kurz nach dem Jahre 1220.
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Die wichtigsten dieser Nachbarn der freien Stadt waren die Klettenberger und Honsteiner Grafen. Der klettenbergische Besitz lag in der Hauptsache westlich und nördlich der Stadt. Doch war der Glanz dieses Hauses schon im Erbleichen, und ihre Güter gingen bald in die Hände der Honsteiner über. Schon 1230 erwarben diese größere Teile der Grafschaft mit dem Hauptorte Ellrich, und wahrscheinlich 1267 brachten sie die ganze Grafschaft an sich.
Die wichtigsten dieser Nachbarn der freien Stadt waren die Klettenberger und Honsteiner Grafen. Der klettenbergische Besitz lag in der Hauptsache westlich und nördlich der Stadt. Doch war der Glanz dieses Hauses schon im Erbleichen, und ihre Güter gingen bald in die Hände der Honsteiner über. Schon 1230 erwarben diese größere Teile der Grafschaft mit dem Hauptorte Ellrich, und wahrscheinlich 1267 brachten sie die ganze Grafschaft an sich.


Viel bedeutsamer, und zwar auf Jahrhunderte hinaus, sollten die Honsteiner und die sich um 1200 von ihnen abzweigende Linie der Stolberger Grafen für Nordhausen werden. Nachdem dieses Grafengeschlecht 1268 Greußen, 1295 Sondershausen und 1303 von den Grafen von Beichlingen Roßla erworben hatte, reichte sein Einfluß vom Ostabhange des Eichsfeldes im Westen bis vor die Tore von Sangerhausen im Osten; von den südlichen Harzbergen im Norden bis tief ins Thüringer Becken im Süden. Darunter befand sich auch mancher alte Reichsbesitz, dessen Reichsvögte, ungeschützt vom Reiche wie sie waren, in die Lehnsherrlichkeit der mächtigen Grafen geraten waren. Bedenkt man schließlich, daß die Stadt Nordhausen außerhalb ihrer Mauern nur eine sehr kleine Stadtflur besaß, die zu Beginn des 13. Jahrhunderts beinahe noch dieselbe war wie zur Ottonenzeit, so erscheint diese Stätte der Reichsfreiheit fast wie ein Inselchen, das rings von weiten Wellen honsteinschen Landes umbrandet war. Ja, einige Spritzer honsteinscher Macht schlugen in das städtische Gebiet hinein. Mit größter Wahrscheinlichkeit bekamen die Honsteiner gleich 1220 die Vogteirechte über Nordhausen und haben sie bis 1593, wo das Geschlecht ausstarb, innegehabt. Nordhausens Chronist Förstemann spricht einmal vorsichtig die Vermutung aus, daß die Grafen von Klettenberg im Besitz der Vögtei in Nordhausen gewesen seien, und Meyer nimmt diese Ansicht auf, indem er darauf hinweist, daß die Namen von Nordhäuser Reichsministerialen häufig unter klettenbergischen Urkunden stehen und daß die Klettenberger mehrere Höfe in Nordhausen ihr eigen nannten, z. B. auf der Südseite des Petrikirchplatzes einen, den sie 1266 dem Kloster Ilfeld vermachten, und an der Töpferstraße einen zweiten, den sie dem Hospital in subsidium pauperum schenkten.
Viel bedeutsamer, und zwar auf Jahrhunderte hinaus, sollten die Honsteiner und die sich um 1200 von ihnen abzweigende Linie der Stolberger Grafen für Nordhausen werden. Nachdem dieses Grafengeschlecht 1268 Greußen, 1295 Sondershausen und 1303 von den Grafen von Beichlingen Roßla erworben hatte, reichte sein Einfluß vom Ostabhange des Eichsfeldes im Westen bis vor die Tore von Sangerhausen im Osten; von den südlichen Harzbergen im Norden bis tief ins Thüringer Becken im Süden. Darunter befand sich auch mancher alte Reichsbesitz, dessen Reichsvögte, ungeschützt vom Reiche wie sie waren, in die Lehnsherrlichkeit der mächtigen Grafen geraten waren. Bedenkt man schließlich, daß die Stadt Nordhausen außerhalb ihrer Mauern nur eine sehr kleine Stadtflur besaß, die zu Beginn des 13. Jahrhunderts beinahe noch dieselbe war wie zur Ottonenzeit, so erscheint diese Stätte der Reichsfreiheit fast wie ein Inselchen, das rings von weiten Wellen honsteinschen Landes umbrandet war. Ja, einige Spritzer honsteinscher Macht schlugen in das städtische Gebiet hinein. Mit größter Wahrscheinlichkeit bekamen die Honsteiner gleich 1220 die Vogteirechte über Nordhausen und haben sie bis 1593, wo das Geschlecht ausstarb, innegehabt. Nordhausens Chronist Förstemann spricht einmal vorsichtig die Vermutung aus, daß die Grafen von Klettenberg im Besitz der Vögtei in Nordhausen gewesen seien, und Meyer nimmt diese Ansicht auf, indem er darauf hinweist, daß die Namen von Nordhäuser Reichsministerialen häufig unter klettenbergischen Urkunden stehen und daß die Klettenberger mehrere Höfe in Nordhausen ihr eigen nannten, z.B. auf der Südseite des Petrikirchplatzes einen, den sie 1266 dem Kloster Ilfeld vermachten, und an der Töpferstraße einen zweiten, den sie dem Hospital in subsidium pauperum schenkten.


Viel weitergehend war der Einfluß der Honsteiner auf Nordhausen. In dem entscheidenden Jahre 1220 war ein Honsteiner Propst des Domstifts, die Nordhäuser Reichsministerialen kommen ständig in engster Verbindung mit den Grafen vor, in Nordhäuser Besitzverhältnisse, besonders im Frauenberger Gebiet, griffen sie öfter ein. Vor allem scheint mir dadurch auch das merkwürdige, bisher nie geklärte Schutzverhältnis verständlich, in dem das Nonnenkloster Neuwerk zu den Honsteinem stand und auf Grund dessen in späteren Jahrhunderten, besonders im 15. Jahrhundert, die Nachfolger der Honsteiner, die Stolberger und Schwarzburger, Anspruch auf Teile der Stadtflur und auf das Kloster erhoben. Der letzte Vogt Ruprecht, der das Nonnenkloster gründete, wird im Lehnsverhält- nis zu den Honsteinem gestanden haben, und diese werden auf Grund der Vasallität ihre Rechte geltend gemacht haben. Alles deutet darauf hin, daß schon Dietrich I. von Honstein, der Sohn Elgers III., die Vogtei in Nordhausen besessen hat.
Viel weitergehend war der Einfluß der Honsteiner auf Nordhausen. In dem entscheidenden Jahre 1220 war ein Honsteiner Propst des Domstifts, die Nordhäuser Reichsministerialen kommen ständig in engster Verbindung mit den Grafen vor, in Nordhäuser Besitzverhältnisse, besonders im Frauenberger Gebiet, griffen sie öfter ein. Vor allem scheint mir dadurch auch das merkwürdige, bisher nie geklärte Schutzverhältnis verständlich, in dem das Nonnenkloster Neuwerk zu den Honsteinem stand und auf Grund dessen in späteren Jahrhunderten, besonders im 15. Jahrhundert, die Nachfolger der Honsteiner, die Stolberger und Schwarzburger, Anspruch auf Teile der Stadtflur und auf das Kloster erhoben. Der letzte Vogt Ruprecht, der das Nonnenkloster gründete, wird im Lehnsverhält- nis zu den Honsteinem gestanden haben, und diese werden auf Grund der Vasallität ihre Rechte geltend gemacht haben. Alles deutet darauf hin, daß schon Dietrich I. von Honstein, der Sohn Elgers III., die Vogtei in Nordhausen besessen hat.
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Eingeschränkt ward ihre Macht allerdings durch die Landgrafen von Thüringen, die als Pfalzgrafen von Sachsen des Königs Stelle in unseren Landen vertraten und das Schutzrecht über des Reiches Besitz ausübten. Dadurch hatte nach 1181 schon Hermann von Thüringen bedeutende Rechte über Nordhausen gewonnen, und er hatte sich wohl in den Kämpfen der Staufer und Welfen die Hoffnung gemacht, einstmals in Nordhausen als seiner Landstadt einreiten zu können. Doch hatte der königliche Akt von 1220 Thüringens Rechte beschnitten. „Judiciariam, monetam et theoloneum“, Marktgerichtsbarkeit, Münze und Zoll waren dem Reiche und seinem Schultheißen vorbehalten worden. Aber schon 1234 vergab diese Einkünfte der Kaiser gegen den Willen seines Sohnes an den Landgrafen Heinrich Raspe von Thüringen, nur das Schulzenamt allerdings und seine wichtigen Befugnisse, nicht die Stadt selbst, wie man wohl hat behaupten wollen; denn in einer Urkunde vom 21. Juni 1237 spricht der Kaiser die Herren der Stadt als ministeriales Imperii an. Wenn also Nordhausen nicht direkt zu einer thüringischen Landstadt herabgedrückt worden war, so besaß der Thüringer doch in der Ausübung des Schutzrechts und des Schulzenamtes genügend Gerechtsame über die Stadt. Freilich war das in der friedlosen Zeit des 13. Jahrhunderts, wo „Untreue im Hinterhalt lauerte und Gewalt auf der Straße daherfuhr“, eher ein Vorteil als ein Schade für die Stadt.
Eingeschränkt ward ihre Macht allerdings durch die Landgrafen von Thüringen, die als Pfalzgrafen von Sachsen des Königs Stelle in unseren Landen vertraten und das Schutzrecht über des Reiches Besitz ausübten. Dadurch hatte nach 1181 schon Hermann von Thüringen bedeutende Rechte über Nordhausen gewonnen, und er hatte sich wohl in den Kämpfen der Staufer und Welfen die Hoffnung gemacht, einstmals in Nordhausen als seiner Landstadt einreiten zu können. Doch hatte der königliche Akt von 1220 Thüringens Rechte beschnitten. „Judiciariam, monetam et theoloneum“, Marktgerichtsbarkeit, Münze und Zoll waren dem Reiche und seinem Schultheißen vorbehalten worden. Aber schon 1234 vergab diese Einkünfte der Kaiser gegen den Willen seines Sohnes an den Landgrafen Heinrich Raspe von Thüringen, nur das Schulzenamt allerdings und seine wichtigen Befugnisse, nicht die Stadt selbst, wie man wohl hat behaupten wollen; denn in einer Urkunde vom 21. Juni 1237 spricht der Kaiser die Herren der Stadt als ministeriales Imperii an. Wenn also Nordhausen nicht direkt zu einer thüringischen Landstadt herabgedrückt worden war, so besaß der Thüringer doch in der Ausübung des Schutzrechts und des Schulzenamtes genügend Gerechtsame über die Stadt. Freilich war das in der friedlosen Zeit des 13. Jahrhunderts, wo „Untreue im Hinterhalt lauerte und Gewalt auf der Straße daherfuhr“, eher ein Vorteil als ein Schade für die Stadt.


Diese seit der Verbannung Heinrichs im Jahre 1235 so recht unruhige Zeit für Deutschland verlief für Nordhausen anscheinend ohne stärkere Erschütterung. Heinrich Raspe schützte sie. Als er dann 1247 starb, übernahmen die Anhaltiner als seine Verwandten seine Rechte. Diese Anhaltiner hatten von Konrad von Mainz die Ebersburg zu Lehen und hatten von dort aus schon seit längerer Zeit nach der Reichsstadt Nordhausen gierig ausgeschaut. Ohne vom Kaiser, der im fernen Italien weilte und sich dort mit dem Papste herumschlug, damit belehnt zu sein, traten die Anhaltiner 1247 einfach das thüringische Erbe an. Doch blieb Nordhausen auch nach 1247 eine königliche Stadt, nur das Vogteirecht übten die Honsteiner aus, das Schulzenamt und die Schutzherrlichkeit besaßen die Anhaltiner. Als Schutzherren Nordhausens verwandten sich dieselben am 21. August 1253 auch bei König Wilhelm von Holland, der den Bürgern alle ihre Rechte und Freiheiten bestätigte. Und wenn am 13. Oktober 1273 Otto von Anhalt seine Genehmigung für die Gültigkeit der von den Ratsleuten festgelegten Statuten gab, so tat er das auch nicht als Besitzer, sondern nur als Schutzherr der Stadt. Ja, daß die Landgrafen von Thüringen als Pfalzgrafen von Sachsen und damit als Vertreter des Königs nicht willens waren, die Rechte des Reiches aufzugeben, geht aus einem Zeugnis vom 15. Juli 1267 hervor, in welchem Albrecht von Thüringen und Meißen den Nordhäusern gestattete, keinem Kläger außerhalb der Mauern ihrer Stadt zu antworten. Schwerlich hätte auch Heinrich der Erlauchte von Meißen in den sechziger Jahren ein Turnier in Nordhausen abgehalten, wenn er dort nicht auf Reichsboden gewesen wäre.<ref>Vergl. Förstemann, Urkundl. Geschichte. Meyer, Nordhausens Beziehungen zum Hause Anhalt, Festschrift des Harzvereins, 1903. Meyer geht zu weit, wenn er eine völlige Abhängigkeit Nordhausens von den Anhaltinern behauptet. Die Verhältnisse mußten hier z. T. anders als bei Förstemann und Meyer dargestellt werden.</ref>
Diese seit der Verbannung Heinrichs im Jahre 1235 so recht unruhige Zeit für Deutschland verlief für Nordhausen anscheinend ohne stärkere Erschütterung. Heinrich Raspe schützte sie. Als er dann 1247 starb, übernahmen die Anhaltiner als seine Verwandten seine Rechte. Diese Anhaltiner hatten von Konrad von Mainz die Ebersburg zu Lehen und hatten von dort aus schon seit längerer Zeit nach der Reichsstadt Nordhausen gierig ausgeschaut. Ohne vom Kaiser, der im fernen Italien weilte und sich dort mit dem Papste herumschlug, damit belehnt zu sein, traten die Anhaltiner 1247 einfach das thüringische Erbe an. Doch blieb Nordhausen auch nach 1247 eine königliche Stadt, nur das Vogteirecht übten die Honsteiner aus, das Schulzenamt und die Schutzherrlichkeit besaßen die Anhaltiner. Als Schutzherren Nordhausens verwandten sich dieselben am 21. August 1253 auch bei König Wilhelm von Holland, der den Bürgern alle ihre Rechte und Freiheiten bestätigte. Und wenn am 13. Oktober 1273 Otto von Anhalt seine Genehmigung für die Gültigkeit der von den Ratsleuten festgelegten Statuten gab, so tat er das auch nicht als Besitzer, sondern nur als Schutzherr der Stadt. Ja, daß die Landgrafen von Thüringen als Pfalzgrafen von Sachsen und damit als Vertreter des Königs nicht willens waren, die Rechte des Reiches aufzugeben, geht aus einem Zeugnis vom 15. Juli 1267 hervor, in welchem Albrecht von Thüringen und Meißen den Nordhäusern gestattete, keinem Kläger außerhalb der Mauern ihrer Stadt zu antworten. Schwerlich hätte auch Heinrich der Erlauchte von Meißen in den sechziger Jahren ein Turnier in Nordhausen abgehalten, wenn er dort nicht auf Reichsboden gewesen wäre.<ref>Vergl. Förstemann, Urkundl. Geschichte. Meyer, Nordhausens Beziehungen zum Hause Anhalt, Festschrift des Harzvereins, 1903. Meyer geht zu weit, wenn er eine völlige Abhängigkeit Nordhausens von den Anhaltinern behauptet. Die Verhältnisse mußten hier z.T. anders als bei Förstemann und Meyer dargestellt werden.</ref>


Auf dem so bedeutungsvollen Reichstage zu Nürnberg 1274, auf dem Rudolf von Habsburg die während der kaiserlosen Zeit abhanden gekommenen Rechte des Reiches wiederherstellte, faßte der König auch den Entschluß, mit der unsicheren Rechtslage in Nordhausen ein Ende zu machen und zu des Reiches Nutzen alle Rechte, die 1220 das Reich in Nordhausen gehabt hatte, ungemindert zu beanspruchen. Schon in einer Urkunde vom 24. August 1274 nennt er Nordhausen „seine“ Stadt und gebietet „seinen“ Reichsbeamten in ihr, das benachbarte Kloster Walkenried zu schützen.
Auf dem so bedeutungsvollen Reichstage zu Nürnberg 1274, auf dem Rudolf von Habsburg die während der kaiserlosen Zeit abhanden gekommenen Rechte des Reiches wiederherstellte, faßte der König auch den Entschluß, mit der unsicheren Rechtslage in Nordhausen ein Ende zu machen und zu des Reiches Nutzen alle Rechte, die 1220 das Reich in Nordhausen gehabt hatte, ungemindert zu beanspruchen. Schon in einer Urkunde vom 24. August 1274 nennt er Nordhausen „seine“ Stadt und gebietet „seinen“ Reichsbeamten in ihr, das benachbarte Kloster Walkenried zu schützen.
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Die Ritter selbst, denen dieser Umschwung nicht entging, suchten naturgemäß Rückhalt an den Adligen der Landschaft. So finden wir sie nicht selten im Gefolge der Klettenberger und Honsteiner Grafen. Doch, war dieser Rückhalt schon immer von zweifelhaftem Werte, so mußte er zu einem Nichts herabsinken, als die Klettenberger in den sechziger Jahren des 13. Jahrhunderts ihre Beziehungen zu den Gegenden um Nordhausen herum überhaupt lösten und die Honsteiner um deswillen immer schlechtere Bundesgenossen wurden, als sie in ihrem Drange nach Macht und Ausdehnung auch nach Reichsgut ausschauten und die Reichsritter durch ihren Zugriff ebenso in Gefahr kamen wie durch die Selbständigkeitsgelüste der Bürger.
Die Ritter selbst, denen dieser Umschwung nicht entging, suchten naturgemäß Rückhalt an den Adligen der Landschaft. So finden wir sie nicht selten im Gefolge der Klettenberger und Honsteiner Grafen. Doch, war dieser Rückhalt schon immer von zweifelhaftem Werte, so mußte er zu einem Nichts herabsinken, als die Klettenberger in den sechziger Jahren des 13. Jahrhunderts ihre Beziehungen zu den Gegenden um Nordhausen herum überhaupt lösten und die Honsteiner um deswillen immer schlechtere Bundesgenossen wurden, als sie in ihrem Drange nach Macht und Ausdehnung auch nach Reichsgut ausschauten und die Reichsritter durch ihren Zugriff ebenso in Gefahr kamen wie durch die Selbständigkeitsgelüste der Bürger.
[[Datei:Das tausendjährige Nordhausen - Bild 5.jpg|thumb|center|Bild 5.<br>1. Aeltestes Stadtsiegel Sigitlum Northusensis Civitatis um 1200.<br>2. Zweites Stadtsiegel - Originalstempel im Städtischen Museum - Sigitlum Nordthusen Civitatis Inperii - wohl bald nach 1230 angefertigt. Carl Schiewek, Phot.]]
[[Datei:Das tausendjährige Nordhausen - Bild 6a.jpg|thumb|center|Bild 6 a.<br>1. Des Rats Sekret, angefertigt 1336. Nunmehr richtig Imperii.<br>2. Siegel von einer Urkunde Ende des 17. Jahrhunderts.<br>3. Des Rats Siegel, im Gebrauch seit Mitte des 18. Jahrhunderts. Carl Schiewek, Phot.]]


Während die Reichsritter im allgemeinen und im besonderen unter ihnen der Vogt nach und nach an Ansehen in der Stadt verloren, gewann einer dieser Ministerialen doch immer mehr an Bedeutung für die Entwicklung des Gemeinwesens: das war der Schultheiß.
Während die Reichsritter im allgemeinen und im besonderen unter ihnen der Vogt nach und nach an Ansehen in der Stadt verloren, gewann einer dieser Ministerialen doch immer mehr an Bedeutung für die Entwicklung des Gemeinwesens: das war der Schultheiß.


Ging das Amt des Vogts in erster Linie auf die politische Vertretung von Reichswegen, so war der Schultheiß das vornehmste Organ für die wirtschaftliche Seite. Er hatte besonders die Aufsicht über Nordhausen als Marktflecken, zugleich war er der wirtschaftliche Inspektor, der Finanzminister des Dominialbesitzes. Seine erste Amtsbezeichnung war villicus, d. h. Amtsvorsteher, Wirtschaftsverwalter, Gutsinspektor der villa. In dieser Stellung ist 1157 Hermann de Northusen bezeugt, und der Titel villicus hielt sich lange neben dem bald viel gebräuchlicher werdenden Titel scultetus, Schultheiß. 1236 wird noch der Schultheiß Henrikas, 1261 der Schultheiß Johannes villicus genannt. Im allgemeinen bürgerte sich seit Beginn des 13. Jahrhunderts allerdings die Bezeichnung Schultheiß ein.<ref>Vergl. die Urkunden des Stiftes Walkenried. Historischer Verein für Niedersachsen; Heft II-III. Hannover, 1852. Die Walkenrieder Urkunden sind für die ältere Geschichte Nordhausens von unschätzbarem Werte.</ref>
Ging das Amt des Vogts in erster Linie auf die politische Vertretung von Reichswegen, so war der Schultheiß das vornehmste Organ für die wirtschaftliche Seite. Er hatte besonders die Aufsicht über Nordhausen als Marktflecken, zugleich war er der wirtschaftliche Inspektor, der Finanzminister des Dominialbesitzes. Seine erste Amtsbezeichnung war villicus, d.h. Amtsvorsteher, Wirtschaftsverwalter, Gutsinspektor der villa. In dieser Stellung ist 1157 Hermann de Northusen bezeugt, und der Titel villicus hielt sich lange neben dem bald viel gebräuchlicher werdenden Titel scultetus, Schultheiß. 1236 wird noch der Schultheiß Henrikas, 1261 der Schultheiß Johannes villicus genannt. Im allgemeinen bürgerte sich seit Beginn des 13. Jahrhunderts allerdings die Bezeichnung Schultheiß ein.<ref>Vergl. die Urkunden des Stiftes Walkenried. Historischer Verein für Niedersachsen; Heft II-III. Hannover, 1852. Die Walkenrieder Urkunden sind für die ältere Geschichte Nordhausens von unschätzbarem Werte.</ref>


Als villicus oder scultetus hatte der Ministeriale die Aufsicht über die Lehnsgüter und ihre Bewirtschaftung und zog den Grundzins von ihnen ein. Auch den regelmäßigen Eingang von Naturallieferungen aller Art, Holz und Steinfuhren, Lieferungen von Flachs und Wolle hatte er zu überwachen. Doch war hierbei der Vogt sein Vorgesetzter. Dieser hatte die Gesamtaufsicht und hatte nur ein wichtiges, viel Arbeit erforderndes Verwaltungsgebiet, das gesamte Finanzwesen, an den Schulzen abgetreten. Daher erklärt es sich, daß die Eintreibung aller Steuern und die Erhebung der Zinsen in den Händen des Schultheißen lag. Als Finanzbeamter hatte er auch den Zoll an den Grenzen des Marktortes zu erheben und das Getriebe auf dem Markt zu überwachen. Ein- und Ausfuhr, Regelung des Marktverkehrs, Beaufsichtigung des Gewerbes waren aber so unauflöslich miteinander verbunden, daß hier eine scharfe Abgrenzung der Kompetenzen unmöglich war und der Schultheiß die Aufsicht über das gesamte Gebiet speziell städtischer Fragen übernahm. So kam es, daß ihm, was den Markt betrifft, auch eine wichtige Befugnis zustand, die eigentlich in den Machtbereich des Vogtes fiel: er handhabte an Königs statt den Königsfrieden, der über dem Markte lag, er besaß die Marktgerichtsbarkeit. Für den Schutz, den er auf diese Weise den Bürgern zur friedlichen Ausübung ihres Gewerbes und Handels gewährte, mußten die Kaufleute und Handwerker ihm kleine Abgaben leisten; ebenso entrichteten die Buden auf dem Markte ihre Gefälle an ihn.
Als villicus oder scultetus hatte der Ministeriale die Aufsicht über die Lehnsgüter und ihre Bewirtschaftung und zog den Grundzins von ihnen ein. Auch den regelmäßigen Eingang von Naturallieferungen aller Art, Holz und Steinfuhren, Lieferungen von Flachs und Wolle hatte er zu überwachen. Doch war hierbei der Vogt sein Vorgesetzter. Dieser hatte die Gesamtaufsicht und hatte nur ein wichtiges, viel Arbeit erforderndes Verwaltungsgebiet, das gesamte Finanzwesen, an den Schulzen abgetreten. Daher erklärt es sich, daß die Eintreibung aller Steuern und die Erhebung der Zinsen in den Händen des Schultheißen lag. Als Finanzbeamter hatte er auch den Zoll an den Grenzen des Marktortes zu erheben und das Getriebe auf dem Markt zu überwachen. Ein- und Ausfuhr, Regelung des Marktverkehrs, Beaufsichtigung des Gewerbes waren aber so unauflöslich miteinander verbunden, daß hier eine scharfe Abgrenzung der Kompetenzen unmöglich war und der Schultheiß die Aufsicht über das gesamte Gebiet speziell städtischer Fragen übernahm. So kam es, daß ihm, was den Markt betrifft, auch eine wichtige Befugnis zustand, die eigentlich in den Machtbereich des Vogtes fiel: er handhabte an Königs statt den Königsfrieden, der über dem Markte lag, er besaß die Marktgerichtsbarkeit. Für den Schutz, den er auf diese Weise den Bürgern zur friedlichen Ausübung ihres Gewerbes und Handels gewährte, mußten die Kaufleute und Handwerker ihm kleine Abgaben leisten; ebenso entrichteten die Buden auf dem Markte ihre Gefälle an ihn.
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Diese Entwicklung läßt sich selbst auf dem kleinen Nordhäuser Schauplatze gar nicht schlecht verfolgen.
Diese Entwicklung läßt sich selbst auf dem kleinen Nordhäuser Schauplatze gar nicht schlecht verfolgen.


In der Stadt kann man für die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts drei Schichten der Bevölkerung erkennen. Die erste wurde gebildet von den Reichsbeamten und den kaiserlichen Ministerialen, die zweite von den Geschlechtern oder den Gefreundten, wie sie genannt wurden, d. h. alteingewanderten, nunmehr Handel treibenden Adligen der Nordhäuser Umgebung und zugewanderten, allmählich zu Wohlstand gelangten Kaufleuten, die dritte von den Handwerkern und niederen Gewerbetreibenden. Die gefreundten Geschlechter treten bald als Patrizier mit dem Anspruch auf, die Gesamtheit der Bürgerschaft zu vertreten, und die grundherrlichen Beamten mußten sie bald bei der Mitregierung der Stadt dulden; ja dieselben suchten sogar sehr bald die Rechte der Stadt gegen Vogt und Schultheiß zu verteidigen.
In der Stadt kann man für die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts drei Schichten der Bevölkerung erkennen. Die erste wurde gebildet von den Reichsbeamten und den kaiserlichen Ministerialen, die zweite von den Geschlechtern oder den Gefreundten, wie sie genannt wurden, d.h. alteingewanderten, nunmehr Handel treibenden Adligen der Nordhäuser Umgebung und zugewanderten, allmählich zu Wohlstand gelangten Kaufleuten, die dritte von den Handwerkern und niederen Gewerbetreibenden. Die gefreundten Geschlechter treten bald als Patrizier mit dem Anspruch auf, die Gesamtheit der Bürgerschaft zu vertreten, und die grundherrlichen Beamten mußten sie bald bei der Mitregierung der Stadt dulden; ja dieselben suchten sogar sehr bald die Rechte der Stadt gegen Vogt und Schultheiß zu verteidigen.


In den ältesten Urkunden, in denen die herrschenden Geschlechter als Vertreter der Stadt selbständig urkunden, nennen sie sich noch nicht mit Namen, sondern treten schlechthin als Universitas oder Universitas burgensium auf. Aus den Jahren 1229, 1230, 1247 haben wir so gezeichnete Aktenstücke, und am 6. Mai 1253 urkunden Konrad, der Schultheiß, und die Gesamtheit der Nordhäuser Bürger in Buttstädt, ein Merkmal dafür, daß sich gewisse städtische Geschlechter, die im Gefolge des Schulzen zu Buttstädt weilten, als Vertreter der Stadt Nordhausen ansahen. Erst aus den sechziger Jahren des 13. Jahrhunderts sind uns dann auch einige Namen der vornehmsten Nordhäuser Bürger überliefert: Conradus albus, Sifridus de Molehusen, Wernherus de Dorstedt treten 1261 in einer Walkenrieder Urkunde auf; Henricus de Talheym, Conradus Saxonis, Henricus et Fredericus dicti de Wizense, Conradus de Saxa unterzeichneten 1268 eine Urkunde des Altendorfer Klosters.
In den ältesten Urkunden, in denen die herrschenden Geschlechter als Vertreter der Stadt selbständig urkunden, nennen sie sich noch nicht mit Namen, sondern treten schlechthin als Universitas oder Universitas burgensium auf. Aus den Jahren 1229, 1230, 1247 haben wir so gezeichnete Aktenstücke, und am 6. Mai 1253 urkunden Konrad, der Schultheiß, und die Gesamtheit der Nordhäuser Bürger in Buttstädt, ein Merkmal dafür, daß sich gewisse städtische Geschlechter, die im Gefolge des Schulzen zu Buttstädt weilten, als Vertreter der Stadt Nordhausen ansahen. Erst aus den sechziger Jahren des 13. Jahrhunderts sind uns dann auch einige Namen der vornehmsten Nordhäuser Bürger überliefert: Conradus albus, Sifridus de Molehusen, Wernherus de Dorstedt treten 1261 in einer Walkenrieder Urkunde auf; Henricus de Talheym, Conradus Saxonis, Henricus et Fredericus dicti de Wizense, Conradus de Saxa unterzeichneten 1268 eine Urkunde des Altendorfer Klosters.
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Zunächst aber traf die Nordhäuser wegen ihrer Eigenmächtigkeit der heftigste Unwille des Königs. Am 29. März 1287 tat er die Stadt in die Acht und erklärte sie aller Rechte und Freiheiten für verlustig. Wenn nun auch jedermann wußte, daß es bei einem solchen Spruche nicht blieb, so war die Ächtung dennoch schlimm genug. Denn der Geächtete war vogelfrei, und jeder konnte über ihn herfallen, wie ihm beliebte. Das ließen sich die beutelüsternen Grafen und Herren der Aue nicht zweimal sagen und zögerten nicht, mit einem Schein des Rechtes der Stadt zu schaden. Die Honsteiner konnten sich nun ungestraft die Nordhäuser Feldflur aneignen, konnten die Äcker verwüsten, die Herden wegtreiben, die Zufuhr unterbinden, die Warenzüge ausrauben. Einen solchen Druck hielt keine Stadt lange aus, und so mußte denn auch Nordhausen schleunigst versuchen, die Gnade des Königs wiederzuerlangen. Es erklärte sich bereit, die Reichsministerialen wiederaufzunehmen und sich jedem Gebot des Königs zu fügen.
Zunächst aber traf die Nordhäuser wegen ihrer Eigenmächtigkeit der heftigste Unwille des Königs. Am 29. März 1287 tat er die Stadt in die Acht und erklärte sie aller Rechte und Freiheiten für verlustig. Wenn nun auch jedermann wußte, daß es bei einem solchen Spruche nicht blieb, so war die Ächtung dennoch schlimm genug. Denn der Geächtete war vogelfrei, und jeder konnte über ihn herfallen, wie ihm beliebte. Das ließen sich die beutelüsternen Grafen und Herren der Aue nicht zweimal sagen und zögerten nicht, mit einem Schein des Rechtes der Stadt zu schaden. Die Honsteiner konnten sich nun ungestraft die Nordhäuser Feldflur aneignen, konnten die Äcker verwüsten, die Herden wegtreiben, die Zufuhr unterbinden, die Warenzüge ausrauben. Einen solchen Druck hielt keine Stadt lange aus, und so mußte denn auch Nordhausen schleunigst versuchen, die Gnade des Königs wiederzuerlangen. Es erklärte sich bereit, die Reichsministerialen wiederaufzunehmen und sich jedem Gebot des Königs zu fügen.
[[Datei:Das tausendjährige Nordhausen - Bild 6b.jpg|thumb|center|Bild 6 b.<br>Kapitelsiegel St. Crucis, an einer Urkunde von 1441 hängend. (St. Eustachius.)<br>Conventsiegel des Augustinerklosters. 15. Jahrh.<br>Frauenberger Klostersiegel. (Novum opus) 14. Jahrh. Carl Schiewek, Phot.]]
[[Datei:Das tausendjährige Nordhausen - Bild 7.jpg|thumb|center|Bild 7. Nordhäuser Münzen.<br>1. Äbtissin Bertha. Anfang d. 12. Jahrh.<br>2. 3. Zwei verschiedene Typen der Äbtissin Cäcilie (Mitte des 12. Jahrhunderts).<br>4. Brakteat auf Philipp von Schwaben zwischen 1204-1208. Carl Schiewek, Phot.]]


In den Jahren 1289 und 1290 hielt Rudolf von Habsburg ein ganzes Jahr lang in der Nachbarstadt Nordhausens, in Erfurt, Hof. Hier nahm er endlich Gelegenheit, alle Verhältnisse der nördlichen und östlichen Provinzen des Reiches zu regeln, denen er sich bisher noch nicht hatte widmen können.
In den Jahren 1289 und 1290 hielt Rudolf von Habsburg ein ganzes Jahr lang in der Nachbarstadt Nordhausens, in Erfurt, Hof. Hier nahm er endlich Gelegenheit, alle Verhältnisse der nördlichen und östlichen Provinzen des Reiches zu regeln, denen er sich bisher noch nicht hatte widmen können.
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[[Kategorie:Geschichte der freien Reichsstadt Nordhausen|2-03]]
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