Bearbeiten von „22. Oktober“
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In der Stadtverordneten-Sitzung am 22. Oktober gibt Oberbürgermeister [[Curt Baller]] bekannt, dass die Zahl der Erwerbslosen auf ca. 1000 angestiegen sei. Rapide zurückgegangen sind die Steuereinnahmen, vor allem die Steuerüberweisungen vom Reich, auch die Gewerbesteuern u. a. Insgesamt würden die Mindereinnahmen 700 000 Mark, ein Zehntel des gesamten Etats, betragen. Ferner teilt er mit, dass in Zukunft nur solche Städte Zuweisungen aus Reichsmitteln erhalten, welche die vorgeschriebenen Steuern erheben. Der Erlass des Reichsfinanzministers bedeute für Nordhausen, dass die Stadt nur dann die Zuschüsse des Reiches bekomme, wenn sie bis zum 22. Oktober die dreifache Bürgersteuer, die doppelte Biersteuer und die Gemeindegetränkesteuer eingeführt habe. Am 23. Oktober werden auf Anordnung der Landesregierung die Gemeindesteuern erhöht. Die Bürgersteuer wird verdreifacht, die Biersteuer verdoppelt und eine Getränkesteuer eingeführt.<ref name="Archiv"/> | In der Stadtverordneten-Sitzung am 22. Oktober gibt Oberbürgermeister [[Curt Baller]] bekannt, dass die Zahl der Erwerbslosen auf ca. 1000 angestiegen sei. Rapide zurückgegangen sind die Steuereinnahmen, vor allem die Steuerüberweisungen vom Reich, auch die Gewerbesteuern u. a. Insgesamt würden die Mindereinnahmen 700 000 Mark, ein Zehntel des gesamten Etats, betragen. Ferner teilt er mit, dass in Zukunft nur solche Städte Zuweisungen aus Reichsmitteln erhalten, welche die vorgeschriebenen Steuern erheben. Der Erlass des Reichsfinanzministers bedeute für Nordhausen, dass die Stadt nur dann die Zuschüsse des Reiches bekomme, wenn sie bis zum 22. Oktober die dreifache Bürgersteuer, die doppelte Biersteuer und die Gemeindegetränkesteuer eingeführt habe. Am 23. Oktober werden auf Anordnung der Landesregierung die Gemeindesteuern erhöht. Die Bürgersteuer wird verdreifacht, die Biersteuer verdoppelt und eine Getränkesteuer eingeführt.<ref name="Archiv"/> | ||
==== | ==== 1934 ==== | ||
Vor dem Nordhäuser Landgericht beginnt am Vormittag des 22. Oktober 1934 der Prozess gegen Kreisleiter [[Heinrich Keiser]]. Vorsitzender der Nordhäuser Strafkammer ist Landgerichtsdirektor [[Martin Kastendieck]]. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung werden neben der städtischen Polizei ein Kommando Erfurter Schutzpolizei und eine SA-Feldjägerabteilung eingesetzt. Sie werden für die Prozessdauer in der Turnhalle der Petersbergschule gegenüber dem Landgerichtsgebäude kaserniert. | Vor dem Nordhäuser Landgericht beginnt am Vormittag des 22. Oktober 1934 der Prozess gegen Kreisleiter [[Heinrich Keiser]]. Vorsitzender der Nordhäuser Strafkammer ist Landgerichtsdirektor [[Martin Kastendieck]]. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung werden neben der städtischen Polizei ein Kommando Erfurter Schutzpolizei und eine SA-Feldjägerabteilung eingesetzt. Sie werden für die Prozessdauer in der Turnhalle der Petersbergschule gegenüber dem Landgerichtsgebäude kaserniert. | ||
Vor dem Gerichtsgebäude hat sich eine große Menschenmenge versammelt, als auch Gauleiter Reichsstatthalter Sauckel mit fast der gesamten Gauleitung erscheint. Kurz vor Eröffnung der Verhandlung betritt Sauckel mit seinem Stab den Gerichtssaal. [[Heinz Sting]], der Hauptbelastungszeuge, wird von seinen Anhängern jubelnd begrüßt. Als Sauckel, vor den Richtertisch tretend, zu einer Erklärung das Wort ergreifen will, wird er vom Gericht zurückgewiesen. Daraufhin verlässt er mit seinem Gefolge den Saal und wendet sich sofort beschwerdeführend an den Justizminister. | Vor dem Gerichtsgebäude hat sich eine große Menschenmenge versammelt, als auch Gauleiter Reichsstatthalter Sauckel mit fast der gesamten Gauleitung erscheint. Kurz vor Eröffnung der Verhandlung betritt Sauckel mit seinem Stab den Gerichtssaal. [[Heinz Sting]], der Hauptbelastungszeuge, wird von seinen Anhängern jubelnd begrüßt. Als Sauckel, vor den Richtertisch tretend, zu einer Erklärung das Wort ergreifen will, wird er vom Gericht zurückgewiesen. Daraufhin verlässt er mit seinem Gefolge den Saal und wendet sich sofort beschwerdeführend an den Justizminister. |