Chronik der Grafschaft Hohnstein-Clettenberg-Lohra

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 A. Bestandtheile des Kreises. Der heutige Kreis besteht aus der alten freien Reichsstadt Nordhausen, der Grafschaft Clettenberg, der Hälfte der Grafschaft Lohra, aus 3 Oertern der Grafschaft Kirchberg (Rüxleben, Wernrode, Kleinfurra) und einem Orte der Herrschaft Straußberg (Wolkramshausen). — Bis zum Jahre 1270 kam die Grafschaft Clettenberg an das Grafenhaus Hohnstein und 1320 die Grafschaft Lohra. Beide Grafschaften waren seit der Theilung der Hohnsteiner i. J. 1373 im Besitz der Linie Hohnstein-Clettenberg-Lohra bis zum Aussterben der Linie i. J. 1593. Die drei Oerter der Grafschaft Kirchberg waren durch die Grafen von Hohnstein von den Grafen v. Kirchberg erworben, kamen dann an die Grafen v. Schwarzburg und dann wieder an die Hohnsteiner um 1260 und wurden im 14. Jahrhundert der Herrschaft Lohra zugeschlagen. Nach dem Aussterben der Linie Hohnstein-Clettenberg-Lohra hätte ihr Besitz den seit 1433 bestehenden Erbverbrüderungen zufolge an die Grafen von Schwarzburg und Stolberg fallen müssen; der Lehnsherr der Grafschaft, Bischof Heinrich Julius v. Halberstadt, geborner Herzog v. Braunschweig-Lüneburg, riß aber das Land an sich, um es seinem Hause zuzuwenden. Nach langen Processen und nachdem das kaiserliche Kammergericht 1618, 1619, 1620 und 1629 die Herzöge v. Braunschweig zur Herausgabe der Grafschaft Hohnstein-Clettenberg-Lohra verurtheilt hatte, erlangten endlich 1632 die Grafenhäuser Schwarzburg und Stolberg doch nur die Herausgabe der Grafschaft Lohra (ohne Amt Worbis) und des Amtes Bodungen und Utterode. In den Wirren des 30jährigen Krieges verloren sie aber auch dieses mühsam Errungene, wie Braunschweig die widerrechtlich erworbene Grafschaft Clettenberg an den Kaiser, welcher seinen Sohn, den Erzherzog Leopold Wilhelm, mit Stettenberg und Lohra belehnte. Im westfälischen Frieden 1648 wurden beide Grafschaften unter dem Namen „Grafschaft Hohnstein“ dem Kurhause Brandenburg zugesprochen. Kurfürst Friedrich Wilhelm der Große belehnte seinen Geheimrath, den Grafen Johann v. Sayn-Wittgenstein, mit der Grafschaft Hohnstein. 1699 kaufte Kurfürst Friedrich III. (der nachmalige König Friedrich I. in Preußen) die Grafschaft Hohnstein zurück und seitdem ist sie ein Bestaudtheil des Königreichs Preußen geblieben (abgesehen von der französisch-westfälischen Zwischenherrschaft 1807-1812). Im Jahre 1802 wurde die freie Reichsstadt Nordhausen preußisch und 1815 mit der Grafschaft Hohnstein zum landräthlichen Kreise Nordhausen vereinigt, zu welchem das von Schwarzburg abgetretene Dorf Wolkramshausen noch geschlagen wurde.

 B. Aelteste weltliche Eintheilung. Mit Ausnahme der Enclave Benneckenstein, welche zum sächsischen Harzgau gehörte und von plattdeutsch sprechenden Sachsen bewohnt wird, ist der Kreis Nordhausen alt-thüringisches Land. Die nachmalige Grafschaft Clettenberg (d. h. der mittlere und nördliche Theil des Kreises) gehörte in den ältesten Zeiten zum thüringischen Helmegau, dessen Hauptgaugericht vor dem Siechenthore zu Nordhausen war (in Northusen in generali plebiscito, quuod vulgo lantthinc vocatur. Walk 264);