Brandenburg-Preußens Erwerbung der Reichsvogtei und des Reichsschultheißenamtes in Nordhausen; die Schutzhoheit der Stadt

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Autor: Hans Silberborth
Titel: Brandenburg-Preußens Erwerbung der Reichsvogtei und des Reichsschultheißenamtes in Nordhausen; die Schutzhoheit der Stadt
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aus: Preußen und Hannover im Kampfe um die Freie Reichsstadt Nordhausen
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Erscheinungsdatum: 1936
Verlag: Verlag Theodor Müller
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Erscheinungsort: Nordhausen am Harz
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I.
Brandenburg-Preußens Erwerbung der Reichsvogtei und des Reichsschultheißenamtes in Nordhausen; die Schutzhoheit der Stadt.


Erst im 16. Jahrhundert begann die westeuropäische Welt eine Höhe ihrer Kultur zu erreichen, wie sie das Altertum der Mittelmeerländer anderthalb Jahrtausende vorher schon gekannt hatte. Damit war auch zum ersten Male wieder die Möglichkeit großräumiger Staaten von festem Gefüge und von längerer Dauer gegeben. Das mittelalterliche Imperium war alles andere eher als ein Staat mit allseitig anerkannter Zentralgewalt und mit einer für alle Teile auf lange Sicht gleichartig geschaffenen und verbindlichen Organisation. Erst das Britannien der Königin Elisabeth, das Frankreich Richelieus und Colberts und einige Staaten Deutschlands seit 1648 vermochten sich auf Grund der allgemeinen kulturellen Strebungen, nicht zuletzt des Geld-, Verkehrs- und Nachrichtenwesens, zu größeren einheitlichen Gebilden zu entwickeln und diese ehrgeizig auszubauen und zu erweitern. Ein solcher Expansionsdrang konnte nur an zwei Gegebenheiten seine natürlichen Grenzen finden und mußte scheitern, wenn er die durch die Natur gezogenen Schranken mißachtete: Die eine gottgewollte Grundlage für dauerhafte staatliche Gebilde ist gegeben durch die physische Gestaltung des Lebensraums; jeder Staat wird solange unbefriedigt streben, bis er seine natürlichen Grenzen gefunden hat, und jeder Staat wird einen Rückschlag erleiden, der widernatürlich den ihm nun einmal zugewiescnen Lebensraum überschreitet. Die andere natürliche Grundlage und Grenze eines Staates ist ihm gegeben durch die einheitliche Abstammung der Menschen, die ihn bevölkern. In den Zeiten des 16. und 17. Jahrhunderts, wo sich die Staaten eben erst zu konsolidieren begannen, hatten sie eine gewissermaßen primitive Freude, ohne Beachtung der Naturgesetze ihren Bestand auf Kosten schwächerer Gebilde zu vergrößern; nur unbewußt ließen sich die Staatsmänner jener Zeit hin und wieder leiten von den inneren Lebensgesetzen ihres Staates. Daß dabei die großen Ströme, Gebirge und Küsten eine wesentliche Rolle spielen, dämmerte manchem Staatsmann schon verhältnismäßig früh; daß die Volkheit für die Ausdehnungsmöglichkeit eines Staates wesentlich sei, ist erst eine ganz junge Erkenntnis, die aus den Lehren des 19. und 20. Jahrhunderts gewonnen ist.

In Deutschland begannen sich Oesterreich, Kursachsen, Brandenburg, Kurhannover und Bayern seit dem Ausgang des 17. Jahrhunderts zu großräumigen und dennoch festgefügten Staatsgebilden zu entwickeln. Bayern war dabei geopolitisch am meisten gehemmt, ähnlich, wenigstens nach Westen und Süden hin, Sachsen, Oesterreich wuchs unter Ausnutzung des Römischen Kaisertums aus den naturgesehten Grenzen maßlos hinaus. Brandenburg und Hannover waren geopolitisch weniger eingeschränkt und konnten sich auf dem weiten norddeutschen Lebensraume und den angrenzenden mitteldeutschen Buchten, beide unter gleichgünstigen Verhältnissen ausdehnen. Doch die rein deutsch-germanischen welfischen Lande waren dynastisch stark zersplittert, und Hannover wuchs leider allmählich durch das englische Erbe über Deutschland hinaus; das kolonialdeutsche Brandenburg dagegen blieb auf den norddeutschen Boden angewiesen, und dadurch daß es schon unter Johann Sigmund (1608—1619) seine Flügel weit spannte von der Memel bis über den Rhein, mußte sein Verlangen vor allem dahin gehen, die großen Lücken zwischen Ost und Mitte und West zu beseitigen. Hannover mußte dabei in erster Linie sein Gegner sein, weniger Sachsen, gar nicht Bayern; der Kaiser und Oesterreich aber mußten ein Interesse daran haben, keinen ebenbürtigen Rivalen in Norddeutschland auskommen zu lassen, dem es womöglich gelang, ganz und gar die schwachen Bande des Römischen Reiches zu sprengen.

Die Betrachtung zeigt, in welcher Richtung die Hauptwiderstände für Brandenburg-Preußen liegen mußten. Große Gefahren mußte aber auch allein schon die unnatürliche Ausdehnung des werdenden Staates mit sich bringen, und die ungeheuerlich langen Grenzen mußten vielfach Reibungen mit den Nachbarn verursachen. Diese verloren keineswegs an Schärfe durch den Ehrgeiz des Emporkömmlings, nicht nur an einem Ansatzpunkte ein Ziel zu verfolgen; sie vermehrten im Gegenteil die Gegner und ließen den Eindruck auskommen, als ob Brandenburg eine besonders ländergierige Macht sei. Die preußische Politik, die jeder Folgerichtigkeit zu entbehren schien, die Großmannssucht eines Staates von knapp mittlerer Größe, die offenbar in keinem Verhältnis zu seinen wahren Kräften stand, empörte in jenen Zeiten die westeuropäische Welt ebenso, wie die anscheinend parvenuhafte lind anspruchsvolle Diplomatie des deutschen Reiches nach dem Sturze Bismarcks die ganze Welt gegen uns aufbrachte. Doch war es bis zu einem gewissen Grade aus der Lage des Heranwachsenden Staates verständlich, wenn er dort nach Elbing, hier nach Stralsund und Stettin, dort nach Brieg und Wohlau, da wieder nach Geldern und Ostfriesland und im Süden schließlich nach Nürnberg und Bayreuth ausschaute. Selbst was, oberflächlich betrachtet, nur zufällige dynastische Ansprüche eines dynastischen Zeitalters zu sein schienen, läßt sich z. T. doch als zwangsläufige Staatsaktion erklären. Ansprüche auf große Teile des oranischen Erbes in Südfrankreich, in Burgund oder in den Niederlanden wurden alsbald von selbst wieder fallen gelassen.

Kurhannover mit auch zwar durchaus nicht glücklichen Grenzen, aber mit einem doch im ganzen kompakten Staatsgebiete war jedenfalls glücklicher daran als Preußen und konnte eine bedächtigere, folgerichtigere und weniger angefeindete Politik betreiben. Nimmt man dann noch hinzu, daß Schweden und Polen, ja selbst Frankreich und die Generalstaaten keinerlei Interesse an dem Zu-sammenschlusse Norddeutschlands unter einem Herrscherwillen hatten, so erkennt man alle die Schwierigkeiten, die dem preußischen Staatswesen erwuchsen und die nur überragende Männer wie der große Kurfürst Friedrich Wilhelm und Friedrich II., der Große, und zwischen beiden bedeutende Minister wie etwa Ilgen unter Friedrich III. und Friedrich Wilhelm I. einigermaßen überwinden konnten.

Neben den größeren deutschen staatlichen Gebilden gab es auch noch im 17. und 18. Jahrhundert mittelalterliche Klein- und Kleinststaaten, die mindestens seit 1648 überaltert und ohne Lebensberechtigung waren und die über kurz oder lang, der gesamten Kulturentwicklung folgend, den größeren Staaten zum Opfer fallen, ihnen zur Abrundung oder zur Verknüpfung der einzelnen Landschaften dienen mußten. Die meisten von ihnen konnten nicht nur nach außen hin keine Kraft zum Widerstand aufbringen, sondern waren auch innerlich verderbt und morsch. Alle ihre Ver-hältnisse paßten für eine enge, landschaftgebundene Kultur und für eine gering entwickelte Geldwirtschaft. Schlimme Mißstände mußten sich herausbilden in dem Augenblick, wo die geistigen und materiellen Kräfte einfach nicht mehr hinreichten, den Anforderungen der neuen Zeit gerecht zu werden. Sind schon engen bäuerlichen Verhältnissen Eifersucht und Neid nicht fremd, so müssen enge städtische und staatliche Verhältnisse, welche Vergleichsmöglichkeiten mit den Lebensbedingungen in großräumigen Staaten zulassen und damit den Wunsch, es ihnen gleichzutun, zu Kleinlichkeit und Schelsucht, zu Vetternwirtschaft und parteiischer Justiz führen. Ein sprechendes Beispiel dafür ist die Freie Reichsstadt Nordhausen im 17. Jahrhundert, einer der Kleinststaaten Deutschlands der Ausdehnung ihres Territoriums nach. Und daß diese Zustände von einer bestimmten Entwicklungsstufe ab natur-bedingt solchen Kleinstaaten anhaften und anhaften bleiben trotz des Versuches menschlicher Einwirkung, beweist Nordhausen auch, wo man wohl in den zwanziger Jahren des 18. Jahrhunderts einen energischen Anlauf nahm, mit der alten Verrottung auf-zuräumen, bald aber doch wieder in den alten Klüngel zurückfiel. Auch derart zurückgebliebene innere Verhältniße der kleinen Territorien mußten die größeren nicht bloß zum Zugriff reizen, sondern schließlich sogar bei einem Teil der eigenen Bevölkerung den Wunsch nach Anschluß an ein größeres Gebilde rege werden lassen.

Daß dergleichen Zwergstaaten, wie es die Freie Reichsstadt Nordhausen war, noch das ganze 17. und 18. Jahrhundert im Greisenzustande durchlebten, war gar nicht der eigenen Vitalität zuzuschreiben, sondern verdankten sie der Rivalität der Großmächte oder dem Eintreten von Kaiser und Reich, die freilich kaum noch reale Mächte, sondern beinahe nur noch Begriffe waren; aber eben diese Begriffe waren noch wirksam in solchen Gebilden wie Nordhausen. Endlich verlängerten auch die Anstrengungen der herrschenden Kreise in diesen Kleinststaaten, deren soziale Stellung und Wohlhabenheit allein durch sie bedingt waren, das Leben derselben. Auf die Dauer konnte aber weder der Kaiser noch die Rivalität der Großen noch die Selbstsucht der städtischen Patrizier die Freien Städte vom Tode erretten. Kein menschlicher Eingriff kann den naturbedingten Gang des Schicksals aufhalten.

Diese allgemeinen Erörterungen lasten die Haltung Preußens und Hannovers zu der Freien Reichsstadt Nordhausen seit 1648 verständlich erscheinen, erklären die siegreiche Abwehr des ersten Versuches um das Jahr 1700, aus der Reichsstadt eine Landstadt zu machen, erklären aber auch die notwendige Einverleibung 100 Jahre später.

Viele andere Städte hatten sich gerade bald nach 1648 der Fürstenmacht in den großräumigen Staaten fügen müssen: Im Juni 1666 hatte der Brandenburgische Feldmarschall Sparr das trotzige Magdeburg, das dem Kurfürsten die Huldigung verweigert hatte, überrumpelt; im Juni 1671 mußte sich die alte Hansestadt Braunschweig ihrem Herzoge Rudolf August ergeben, 1686 wollte sich Dänemark Hamburgs bemächtigen, und nicht der Freien Reichsstadt allein, sondern vor allem dem geschickten Eingreifen des Brandenburgischen Geheimrat Paul von Fuchs gelang es, die Stadt zu retten; am 30. Januar 1698 nahm der junge Fürst Leopold von Anhalt-Dessau im Solde Brandenburgs Quedlinburg, und Brandenburg ließ die gute Beute nicht wieder los, wenn auch die Aebtissin von Quedlinburg darum einen langen Streit entfachte; im November desselben Jahres nahm Brandenburg Elbing, und nach dem Tode Wilhelms III. von Oranien im Jahre 1702 wurden Mörs und Lingen besetzt. Daß die Einnahme einer anderen Stadt, Hildesheims, durch die jüngere Braun-schweigische Linie, durch Hannover, Brandenburg-Preußen wieder auf den Plan rief und zur Besetzung Nordhausens führte, wird uns noch unten beschäftigen. Kurzum, überall mußten sich in jenen Zeiten die selbständigen oder so gut wie selbständigen Städte der Fürstenmacht beugen. Warum nicht auch die Reichsstadt Nordhausen? Warum sollte es einer Macht, Sachsen oder Brandenburg oder Hannover, nicht auch gelingen, diese Freie Reichsstadt zu einer Landstadt zu machen!

Die ältesten Rechte an der Stadt besaß Kursachsen; es war Inhaber der wichtigen Aemter der Vogtei und des Schultheißenamtes und hatte vom Kaiser das Schutzrecht über die Stadt erhalten. Der Vogt war ursprünglich der Stellvertreter des Kaisers in der Stadt und in dieser Eigenschaft oberster Thing-, Gerichtsund Kriegsherr der Stadt. Da aber mit dem Aufkommen größerer Gemeinden dem Reichsvogt alle Organe fehlten, den erweiterten Pflichtenkreis wahrhaft zu betreuen, stellten diese die Bürgerschaft. So ging die gesamte städtische Verwaltung, das gesamte Kriegswesen und schließlich auch die Kriminaljustiz auf den Rat über, und der kaiserliche Vogt trat als oberster Gerichtsherr nur noch beim Halsgericht in Erscheinung, um die Zeremonie des Stab-brechens zu vollziehen und dafür ein geringes Entgelt von der Stadt in Emvfang zu nehmen.

Diese Vogtei mit ihren schon seit dem Ausgang des 13. Jahrhunderts höchst dürftigen Gerechtsamen war vom Kaiser den Grafen von Honstein verliehen, doch hatten diese sie 1546 für 1500 Gulden der Stadt verpfändet. Wenn die Honsteiner die Vvgtei zurücknehmen wollten, mußten sie also Nordhausen auch diese Pfandsumme zurückzahlen. Nur die Lehnshoheit über die sogenannte Werther-Mühle an der Helme behielt sich Honstein vor. Deshalb besaß später auch Preußen diese Mühle unangefochten als Lehen.[1]

ls die Honsteiner Grafen dann 1593 ausstarben, verlieh Kaiser Rudolf II. die Vogteirechte an Sachsen, mit dem die Stadt nach langen Verhandlungeen am 13. Dezember 1595 einen Vergleich schloß: Die Vogtei kam an Sachsen, doch blieb sie weiterhin der Stadt verpfändet; wollte Sachsen das Amt zurücknehmen, so mußte es die einstmals an die Honsteiner bezahlte Pfandsumme auszahlen. Zum Zeichen der sächsischen Hoheit mußte das Halsgericht gehegt werden im Namen des Kaisers, des Kurfürsten und des Rates. Der Exekution selbst sollte ein Abgesandter Sachsens beiwohnen.[2] Bei den Bestimmungen dieses Vergleichs ist es dann geblieben; Sachsen hat die Vogtei nie selber ausgeübt.

Wichtiger als die Vogtei war das Schultheißenamt, das die Civilgerichtsbarkeit, die Münze, den Zoll und das Geleit umfaßte und dadurch auf das gesamte wirtschaftliche Leben der Stadt von maßgebendem Einfluß war. Dieses Schulzenamt war seit 1352 in der Hand Thüringens und später Sachsens als des Rechtsnachfolgers der alten Thüringer Landgrafen. Da die Stadt an dem Amte ein außerordentliches Interesse hatte und auch nur sie imstande war, es mit ihren Organen zu verwalten, versuchte sie schon früh, nicht bloß Einfluß aus das Amt zu bekommen, sondern es womöglich ganz zu übernehmen. So war das Amt bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts umkämpft, wurde aber doch im wesentlichen von Sachsen verwaltet und brachte ihm wichtige und sichere Einnahmen. Dieses Amt in fremden Händen war eine starke Einschränkung der Reichsfreiheit. Da verpfändete 1538 Sachsen erstmalig das Amt an die Stadt, und obgleich Herzog Georg von Sachsen damals im sogenannten Schulzenbuche Rechte und Aufgaben des Schultheißen genau festlegen ließ, gelang es dem Rate der Stadt Nordhausen doch bald, den ursprünglichen Aufgaben-kreis des Schultheißen zu verdunkeln. Schon im Jahre 1541 erwirkte der geschickte Bürgermeister Meyenburg von Karl V. einen Erlaß, der das Geleitrecht von dem Amte abtrennte und der Stadt übergab. Dieses Hoheitsrecht ging Sachsen also überhaupt verloren. Alle anderen Gerechtsame behielt es jedoch, beließ aber ihre Verwaltung in Händen der Stadt. Die Verpfändungsfrist lief für gewöhnlich auf 15 Jahre, dann mußte die Stadt das Amt neu erwerben, und da Sachsen sehr wohl wußte, welchen Wert das Amt für die Stadt besaß, drohte es des öfteren mit der Zurücknahme und der Auszahlung der Pfandsumme, um von der Stadt einen höheren „Pfandschilling" herauszupressen. Im 17. Jahrhundert mußte Nordhausen für das Amt von 15 zu 15 Jahren 10 000 Taler bezahlen. Die letzte Uebertragung geschah am 12. September 1687 auf 15 Jahre bis zum Jahre 1703. In diesen Zeiten des fürstlichen Absolutismus aber gedachte auch Sachsen seine Rechte auszubauen, erkundigte sich genau nach dem Umfange und der Bedeutung des Schultheißenamtes und zeigte schon 1687 Lust, nach Ablauf der 15 Jahre der Stadt die Pfandsumme auszuzahlen und das Amt in eigene Verwaltung zu nehmen.[3]

Ein drittes Recht, das Sachsen über Nordhausen besaß, war das Schutzrecht. Von jeher stellte nämlich der Kaiser seine kleinen unmittelbaren Lehen in den Schutz benachbarter größerer Herren. Die Reichsstädte erwarben den Schutz jedesmal auf einige Jahre durch eine bestimmte Abgabe. Nicht selten gehörte das Schutzrecht dem Fürsten, der zugleich die Vogteigerechtsame besaß, da ja der Vogt ursprünglich der oberste Kriegsherr der Stadt war. Dann konnte die Stadt den Schutzherrn nicht frei wählen, sondern war dauernd einem bestimmten Schutzherrn verpflichtet, sie besaß keinen Wahlschutz, sondern einen Erbschutz. Nordhausen nun hatte von jeher Wahlschutz, eine Tatsache, die bei den kurz nach 1700 sich entwickelnden Auseinandersetzungen eine bedeutsame Rolle spielen sollte. In früheren Zeiten hatte die Stadt sehr häufig den Schutzherrn gewechselt, sich in unruhigen Zeiten nicht selten sogar in den Schutz mehrerer Herrn begeben. So treten neben den Thüringern die Honsteiner, die Hessen, die Braunschweiger auf. Schon vor der Reformationszeit aber hatte auch den Schutz über die Stadt Sachsen übernommen, und zwar das Gesamthaus als Rechtsnachfolger der Landgrafen von Thüringen.[4]

Seitdem nun aber der Schuh nicht mehr wechselte, konnte der Gedanke aufkommen, Nvrdhausen besitze keinen Wahlschutz, sondern einen Erbschutz. Der Schutz lief meist über 10 Jahre, und die Stadt zahlte dafür im 17. Jahrhundert 150 gute Rheinische Gulden. Der letzte Schutzbrief Sachsens stammt vom 28. Oktober 1687; er sollte 1698 auf 20 Jahre bis zum Jahr 1718 erneuert werden. Wie auch hier die Verhältnisse dann stärker waren als der Wunsch der kleinen Freien Reichsstadt, werden wir noch unten sehen.[5] der kleinen Freien Reichsstadt, werden wir noch unten sehen?) Jedenfalls fiel in jenen Zeiten des Absolutismus auch das Schutzrecht über eine Stadt schwer ins Gewicht und konnte dem Besitzer einen Anreiz geben zu dauernder Besetzung oder gar zur Einverleibung der Stadt.

Wir sehen, welche bedeutsamsten Anrechte Sachsen an der Freien Reichsstadt Nordhausen hatte. Und wenn man hinzu-nimmt, daß kursächsisches Territorium bis zum Jahre 1815 mit dem Kreise Sangerhausen bis dicht vor die Tore Nordhausens reichte, dann wird man ermessen, wie stark die politischen Abhängigkeiten und Beziehungen zwischen der Reichsstadt und Sachsen waren, ganz zu schweigen von den wirtschaftlichen und kulturellen, nachdem Leipzig Haupteinkaufsmarkt für die Nordhäuser Krämer und Wittenberg neben Jena die wichtigste Universitätsstadt für die Nordhäuser „homines litterati" geworden war.

ei weitem geringer waren die Bindungen der Reichsstadt an die welfischen Lande. Die waren Jahrhunderte lang, durch Erdleitungen geschwächt, zur Ohnmacht verdammt gewesen. Die ältere Braunschweigische Linie, im wesentlichen Braunschweig-Wolfenbüttel, blieb auch weiterhin hinter anderen seit 1648 tüchtig Raum gewinnenden Staaten zurück. Dagegen strebte die jüngere Linie mächtig empor, seitdem es dem ehrgeizigen Ernst August von Braunschweig-Lüneburg gelungen war, 1692 die neunte Kur zu erringen. Sein Land wollen wir hier, um Verwechslungen unmöglich zu machen, immer nur mit Kurhannover bezeichnen. Sein Bruder war der Herzog Georg Wilhelm von Lelle, der mit ihm Hand in Hand ging und nach dessen Tode im Jahre 1705 der Sohn Ernst Augusts Kurfürst Georg Ludwig auch als Gemahl der Tochter seines Oheims das Herzogtum Celte erbte. Er sollte später als Georg I. von Groß-Britannien zu höchsten königlichen Ehren aufsteigen. Mit diesem Georg Ludwig haben wir es hier vor allem zu tun.

Diese welfischen Lande hatten nun seit dem frühen Mittelalter größtes Interesse an allen Landen im Harze und um den Harz herum. Hier genüge der Hinweis, daß welfisches Gebiet im Norden bei Crimderode und Petersdorf bis an die Stadtgrenze Nordhausens reichte. Als im Jahre 1593 die Honsteiner Grafen ausstarben, wurde ihre Grafschaft unter die verschiedensten Territorien aufgeteilt; wichtigste Gebiete erhielten die Welsen. So bekam das Fürstentum Grubenhagen, später also Kurhannover, Lauterberg, Andreasberg und Scharzfeld; Kloster Walkenried samt allen Stiftsgütern kam 1648 an Celle, wurde aber 1671 von diesem an die ältere welfische Linie, die Linie Braunschweig-Wolfenbüttel, verkauft. Von dieser wanderte es 1675 in die Hände von Sachsen-Gotha und von da 1694 zurück an Braun-fchweig-Wvlfenbüttel. Daher ist Walkenried noch heute braunschweigisch. Dieses Stift Walkenried aber interessierte die Stadt Nordhausen deshalb besonders, weil es in Nordhausen den großen und wichtigen Walkenrieder Hof besaß, der auch Kollekturhof genannt wurde, weil das Stift nach ihm hin alle Früchte von seinen vielen Gütern zum Verkauf zusammenbringen ließ. Dieser Walkenrieder Hof und sein Schicksal wird uns noch vielfach beschäftigen.

Weite Landschaften vom Leinegebiet im Westen bis hinein in die Goldene Aue im Osten also besaßen Kurhannover und die verwandten Linien. In Nordhausen selbst gehörte der Ilfelder Hof vor dem Hagen dem Stifte Ilfeld und stand damit unter hannö-verscher Kontrolle; ein hannöverscher Stiftskollektor wohnte dauernd im Ilfelder Hofe

Dazu kommt, daß die welfischen Lande auf die Gebiete am Südharze einschließlich die Reichsstadt Nordhausen Einfluß hatten, weil sie sämtlich Angehörige des Niedersächsischen Kreises waren, in welchem die Welsen im Kreisdirektorium saßen, in unserer Zeit Georg Wilhelm von Celle auch Kreisoberster war.

Daß schließlich besonders Kurhannover eifersüchtig darüber wachte, daß möglichst der bis 1648 vorhandene Besitzstand bewahrt blieb, ist verständlich. Bis dahin waren die Interessensphären neben den Besitzungen von Stolberg und Schwarzburg-Sondershausen recht klar abgegrenzt zwischen den Sachsen im Osten der Reichsstadt Nordhausen und den Welsen im Westen. Höchst peinlich war es, daß eine so aufstrebende Macht wie Brandenburg 1648 Clettenberg und Lohra erwarb, d. h. die Gebiete, die heute allein unter dem Namen „Grafschaft Hohenstein" gehen, und daß damit Brandenburg einen mächtigen Keil zwischen die einst alleinigen großen Anlieger Sachsen und Braunschweig trieb.

Durch seine Besitzungen hatte Hannover nicht bloß ein politisches Interesse am ganzen Südharzgebiete, sondern vor allem auch ein wirtschaftliches. Ihm gehörten weite Flächen des Holzreichen Harzes, ihm gehörten vor allem die ergiebigsten Bergwerkorte mit einer zahlreichen Bevölkerung, die aus den frucht-baren Gefilden am Südharzrande ernährt werden mußten. Kein Wunder, daß es erheblichen Wert, wenn nicht auf völligen Besitz, so doch mindestens auf Einfluß in diesen Landschaften legte, aus denen seine Bevölkerung gespeist wurde. Der größte Umschlagplatz aber, der Mittelpunkt sür den ganzen Südharzer Handel war die Freie Reichsstadt Nordhausen, die Hannover deshalb gern unter seinen Einfluß bekommen hätte. Wieder und wieder ging deshalb auch Hannover mit den wichtigsten Harzanliegern Verträge über den Warenaustausch ein; so für unsere Zeit am 26. März 1708 und am 20. Oktober 1713 mit Preußen, Verräge, in denen beide Staaten versprachen, sich im "Harzcom-mercium" gegenseitig nicht zu behindern.[6]

Trotz aller Versuche aber, freundschaftlich mit dem vielfach verschwägerten Brandenburg-Preußen auszukommen, war doch das Mißtrauen der Welsen, besonders Kurhannovers, gegen den Rivalen, auch soweit der Südharz in Betracht kam, geweckt seit dem Fahre 1648, wo Brandenburg Clettenberg und Lohra zugesprochen erhalten hatte. Seitdem betonte Hannover immer wieder sein Interesse am Südharz und besonders an seinem Mittelpunkte Nordhausen. Schon im zweiten Raubkriege, während der Große Kurfürst in Pommern und Preußen gegen die Schweden beschäftigt war, legte es in den Jahren 1675—1678 Truppen in die Freie Reichsstadt, die der Stadt 130 000 Taler an Kosten verursachten, und im zweiten Türkenkriege ließ es am 2. Dezember 1685 die Stadt abermals von 2 Kompagnien besetzen. Diese blieben zwar nur bis zum 27. Dezember; doch eine kleine hannöversche Garnison blieb dauernd weiter in der Stadt wegen der Ansprüche, die gerade damals wieder der Große Kurfürst auf Nordhausen erhob.

Die dritte Macht, die zwar immer noch die geringsten Rechte an den Landen zwischen Harz und Hainleite zu haben schien, die sich aber als ehrgeizigste und aktivste von allen erwies, war Brandenburg-Preußen. Obwohl Sayn-Wittgenstein als Brandenburgs Vertreter auf dem Friedenskongreß zu Osnabrück für seinen Souverain bedeutende Landmassen herauszuschlagen verstanden hatte, war Kurfürst Friedrich Wilhelm doch nicht befriedigt, da Vorpommern den Schweden zugesprochen worden war. Bald nach 1648 forderte er deshalb erneut Entschädigungen für das ihm entgangene Stettin und Stralsund. Dabei richtete sich sein Augenmerk besonders aus die Gebiete, die an die Grafschaft Clettenberg-Lohra, wir nennen diese Grafschaft fortan immer nur Grafschaft Hohnstein, angrenzten.

Diese Grafschaft war ihm im Frieden von Osnabrück als Halberstädtisches Lehen zugefallen. Obwohl er sie einstweilen dem Grafen Sayn-Wittgenstein ausgeliehen hatte und obwohl sie ein kleines brandenburgisches Gebiet inmitten anderer Gebiete bildete, schien dem Großen Kurfürsten dieser versprengte Splitter seiner Lande doch wertvoll genug. Zunächst militärisch-politisch. Denn bei der unglückseligen Lage seiner Länder konnte er kaum eine Verbindung zwischen den Zentralgebieten und den wichtigen rheinischen Besitzungen herstellen. Am nächsten reichten sich seine Länder noch nördlich des Harzes über Ravensberg hinweg die Hand; doch gerade da versperrten die wölfischen Rivalen den ungehinderten Durchzug. Da konnte nun vielleicht die Grafschaft Hohnstein unter Umgehung des mächtigen Hannover einen Weg von Halle über Nordhausen und das obere Leinetal gegen den Rhein hin eröffnen. Dann mußte man aber befestigte Etappen-stationen, etwa die Reichsstädte Nordhausen am Südharze und Mühlhausen aus dem Eichsfelde besitzen. Dazu kamen für Brandenburg ebenso wie für Hannover wirtschaftliche Gründe. Für das ganze Ellrich-Bleicheröder Land war natürlich Nordhausen der wirtschaftliche Mittelpunkt.

Bald nach dem für Brandenburg erfolgreichen Schwedischpolnischen Kriege betrieb nun der Große Kurfürst die Sache um Nordhausen eifriger. Er ließ juristisch untersuchen, was alles zum alten Bistum Halberstadt, das ihm 1648 zugesallen war, gehört habe oder was bei Halberstadt zu Lehen gegangen sei. Vasallen von Halberstadt waren aber auch die alten Honsteiner gewesen, und da diese vor Sachsen im Besitz der Reichsvogtei in Nordhausen gewesen waren, forderte er als Rechtsnachfolger von Halberstadt nunmehr von Nordhausen die Anerkennung als Reichsvogt. Das geschah am 13. April 1668 in einem Schreiben an den Rat.[7] Damals ließ er seine Anrechte auch durch die Iuristen-fakultät der Universität Frankfurt a. O. untersuchen. Doch verfolgte er rechtlich die Sache nicht weiter, weil er offenbar Sachsen, das ja die Vogtei seit 1593 innehatte, seine Rechte unter keinem Vorwande schmälern konnte. Er sah ein, daß es nicht so leicht war, auf Grund von Rechtsansprüchen in der Freien Reichsstadt Fuß zu fassen.

Unruhiger und dringender wurde seine Politik, seitdem er 1679 in St. Germain um alle seine teuer erkauften Erfolge gebracht worden war. Damals im Bunde mit Frankreich forderte er zweimal, 1680 und 1683 vom Reiche als Entschädigung für seine Dienste und für erlittenes Unrecht die Reichsstädte Dortmund und Nordhausen und den Rest der Grafschaft Mansfeld. Am 30. Oktober 1684 unterbreitete er dem Reichstage in Regensburg seine Ansprüche. Gerade der Wunsch nach diesen Gebieten läßt das Bestreben Brandenburgs erkennen, den Westen an die Mitte unter Umgehung Hannovers heranzuziehen. Mans-fcld sollte von Halle her den ersten Stützpunkt bieten, Nordhausen den zweiten. Dortmund aber fehlte noch in der Reihe seiner im Westen Deutschlands ausgebauten Stützpunkte, die sich von Minden über Sparenberg, Lippstadt, Hamm, Wesel und Calcar gegen die holländische Grenze zogen.[8]

Noch ernstlicher und mit erhöhten Forderungen trat der Große Kurfürst 1687 hervor, als ein neuer Krieg mit Frankreich drohte, bei dem das Reich Brandenburgs Hilse dringend gebrauchte. In Nordhausen hatte er schon einen Agenten namens Gander, der im März 1687 vorsichtig mit dem Rate Verhandlungen anzu-knüpfen suchte, aber gar keine Gegenliebe für die brandenburgischen Ambitionen fand.[9] Klagend wandle sich die Reichsstadt im Juni 1687 an Kaiser Leopold, und als herauskam, daß es auch noch anderen Reichsstädten ans Leben gehen sollte, richtete das Reichs-städtische Kollegium des Reichstages zu Regensburg am 16. Juni 1687 an den Kaiser die Bitte, er möge darauf Hinweisen, daß alle Reichsstädte von fremden Besetzungen befreit würden. Für Nordhausen kam dabei die kleine, oben erwähnte hannoversche Garnison in Betracht, die der Kaiser aber gern in der Stadt beließ, weil sie so ungefähr die einzige Garantie bot, daß Brandenburg nicht ohne weiteres zugriff und die Stadt überrumpelte.

Als nun der Große Kurfürst sah, daß ihn weder direkte Verhandlungen mit den Gebieten, die er gern gewinnen wollte, noch seine maßvoll bei Kaiser und Reich vorgebrachten Forderungen zum Ziele führten, verlangte er, die Notlage des Reiches vor dem dritten Raubkriege ausnutzend, unter dem 3. Dezember 1687 in einem recht energischen Schreiben an den Reichstag in Regensburg nicht bloß Dortmund und Nordhausen, sondern auch Mühl-hausen, machte ferner Ansprüche auf Ostfriesland geltend und forderte die Auszahlung von 1 Million Reichstalern als Ersatz für den im zweiten Raubkrieg erlittenen Schaden. Empört wiesen die drei Reichsstädte das Verlangen des Großen Kurfürsten zurück, und es entspann sich in Schrift und Gegenschrift um die Forderungen ein heftiger Federkrieg.

Da starb am 9. Mai 1688 der Große Kurfürst. Auf einer Städte-Konferenz im Juli 1688 in Duderstadt konnten Mühl-hausen und Nordhausen einigermaßen aufatmen; die Gefahr schien wenigstens fürs erste gebannt. Nur fürs erste; denn fo verschieden der Charakter seines Nachfolgers, Friedrichs III., von dem des Vaters war, so mußten doch die Herrschereigenschasten sich einfach den Staatsnotwendigkeiten beugen: Die eigenartigen natürlichen Bedingungen des brandenburgisch-preußischen Staatsgefüges, das sich noch nicht zusammengefügt hatte, verlangten die weitere Verfolgung der früheren Ansprüche.

Unterdes fielen im dritten Raubkriege und im zweiten Türkenkriege weltwichtige Entscheidungen, und auf allen Kriegsschauplätzen kämpften Brandenburgs Truppen nicht bloß für Kaiser und Reich, sondern sogar für Oesterreichs Hausmachtbestrebungen.

Den Lohn dafür wollte Brandenburg bei den Friedensschlüssen unbedingt einheimsen. Bei den Entschädigungen war natürlich in erster Linie wieder an die Mediatisierung innerdeutscher Territorien gedacht. Diese Pläne Brandenburgs bei künftigen Friedensschlüssen teilte Iobst Heinrich Koch, welcher der Geschäftsträger der drei Freien Reichsstädte Goslar, Mühlhausen und Nordhausen in Wien war, schon Mitte April 1694, wo er selbst in Nordhausen weilte, den Städten mit. Das gab den Anlaß daß die drei Reichsstädte im Juni 1694 in Nordhausen auf der „grünen Stube des Rathauses zusammentraten und über eine gemeinsame Abwehr der Gefahr berieten. Doch verlief diese erste Besprechung ziemlich ergebnislos, und Koch mußte im September 1694 erst wieder warnen, ehe sich die drei Städte zu neuen Entschlüssen aufraffen konnten. Als der Agent dann im Oktober darauf hinwies, daß Brandenburg um die Bemühungen der Reichsstädte wisse und höchstens durch anderweitige Abtretungen, etwa Limburgs in Franken, befriedigt werden könne, fand endlich Ende Dezember in Nordhausen im Beisein Kochs eine zweite Besprechung statt, und diese hatte im Gefolge, daß man dem Kaiser eine stattliche Summe als Hilfeleistung anbot und dafür am 12. Mai 1695 ein Diplom erhielt, welches die Stadt Nordhausen „für ewige Zeit" zur Reichsstadt erklärte und ihr alle ihre Freiheiten und Gerechtigkeiten zusicherte. In dem feierlichen Diploma manutenentiae de non alienanda immedietate hieß es, daß Nordhausen wie bisher „forthin zu ewigen Zeiten bei seinem Reichsstand und städtischen Herkommen und Würden, Indemnität .... Freiheiten, Rechten und Gerechtigkeit .... ungekränkt und ruhig verbleiben soll .... „insonderheit bei nächst vorkommenden oder hinkünftigen universal oder particulär Friedenshandlungen und Alliancen keineswegs beeinträchtigt .... werden soll .... Ob auch daran oder davon etwa durch jemanden de facto etwas derogiert würde, daß solches unkräftig, null, nichtig, kraftlos und als unbeschehen sein soll." Ferner betonte das Diplom: „So wollen wir dem Niedersächsischen Kreise und besten sämtlichen Ständen und zwar samt und sonders, als dessen Kreis-Mltstande sie, die Stadt, ist, hiermit zum Executorem dieser unserer Begnadigung und Manutenenz-Briefes verordnet haben".

Am 6. Oktober 1695 erfolgte noch die Bestätigung aller alten Privilegien.[10]

Der Agent Koch in Wien hatte also auf die drohende Ge-lahr aufmerksam gemacht, die drei Reichsstädte hatten eingesehen, daß sie durch Zuwendung beträchtlicher Mittel an das Reich ihre Baiemsberechtlgung einmal wieder nachweisen mußten, und der Erfolg war das Kaiserliche Diplom vom Jahre 1695. Diese Urkunde diente der Stadt Nordhausen später wieder und wieder in ihrem Kampfe um die Reichssreiheit.[11]

So schien die Gefahr im Jahre 1695 gebannt und Brandenburgs Blick mehr auf die Erwerbung fränkischen Landes gerichtet als auf die von mitteldeutschen Reichsstädten. Da kam das ereignisreiche und verhängnisvolle Jahr 1697 und mit ihm und dem Ryswycker Frieden ein abermaliger völliger Mißerfolg Brandenburgs. Die großen Mächte England, die Generalstaaten, aber auch das Römische Reich beachteten seine Entschädigungsansprüche gar nicht, ja nicht einmal seine Subsidienforderungen wurden anerkannt. Dieses geradezu niederschmetternde Ergebnis für einen Staat, der sich in halb Europa aus allen Kriegsschauplätzen für Deutschland eingesetzt hatte, trug mit dazu bei, daß die Gegner Danckelmanns, der bisher die brandcnburgische Politik bestimmt hatte, den Sturz dieses gewiß nicht überragenden, aber gewissenhaften und, nach dem Maßstabe jener Zeit, selbstlosen Staatsmannes herbeiführen konnten. Es begann das Regiment und die Günstlingswirtschaft des Parasiten Kolbe von Wartenberg. Brandenburg, wieder wie 1679 von aller Welt im Stich gelassen, suchte nunmehr auf andere Weise seine Politik vorwärtszutreiben. Das war schon vor dem 30. Oktober 1697, wo zu Ryswyck nach langen Verhandlungen der Friede geschloffen wurde, der feste Wille Friedrichs III.

Schon in den ersten Monaten des Jahres 1697 wurde Nordhausen von neuem beunruhigt durch Nachrichten aus dem Haag, daß Brandenburg, aber auch andere Staaten „Satisfaktions-ansprüche" gestellt hätten. Brandenburg entgegengetreten wären die gesamten welfischen Lande, auch die ältere Linie Braunschweig. Da diese Kunde von Geheimverhandlungen keinerlei feste Anhaltspunkte bot, blieb Nordhausen nichts übrig, als sich zunächst ganz allgemein nach Möglichkeit zu sichern. Das war 1695 von Seiten des Kaisers durch die Manutenenz geschehen und konnte weiter geschehen durch den Staat, dem der Schutz Nordhausens anvertraut war, durch Sachsen.

Der Schutz Sachsens war im Oktober 1687 zum letzten Male erneuert worden, doch Nordhausen war reichlich saumselig in der Abführung seiner Schutzgelder gewesen, die jährlich 150 Gulden betragen sollten. Obwohl Dresden wieder und wieder gemahnt hatte, war von Nordhausen nicht das geringste erfolgt. Da geriet Nordhausen im Frühjahr 1697 einmal wieder mit den Hesserödern, d. h. also brandenburgischen Untertanen wegen der Helmeregulierung in Streit. Die Hesseröder, in Sonderheit Herr Christoph Werner von Werther, wohnhaft auf Brücken, hatten sich deshalb an Brandenburg gewandt, die Nordhäuser wiederum mußten gegen so hohe Herren ihren Schuhherrn Sachsen zur Hilfe rufen, wenn ihnen nicht die Kosten für die gesamte Flußregulierung oder für Wasserschäden aufgebürdet werden sollten. Das nahm aber Sachsen zum Anlaß, darauf hinzuweisen, es habe gar keine Veranlassung, für einen so säumigen Zahler wie Nordhausen einzutreten. So mußte denn die Stadt Ende Mai 1697 ihren Syndikus Harprecht zu neuen Verhandlungen über den Schutz nach Dresden schicken.[12] Hier in Dresden stellte sich nun heraus, daß Nordhausen tatsächlich seit dem Jahre 1681 kein Schutzgeld bezahlt hatte, also für 16 Jahre im Rückstände war. Natürlich merkte man sächsischerseits auch, warum es Nordhausen mit einem Male so eilig hatte, den solange vernachlässigten Schutz zu erhalten, und man setzte dem Abgesandten Nordhausens erheblich zu. Zugleich waren die Unterhändler Sachsens deshalb wenig geneigt, sich im Augenblick durch eine Schutzhoheit zu Gunsten der Stadt gegen Brandenburg festzulegen, weil schon Verhandlungen zwischen Sachsen und Brandenburg schwebten und Sachsen für seine ehrgeizigen Pläne in Polen die Hilfe Brandenburgs unbedingt benötigte. Schließlich gelang es Harprecht aber doch, zu einem Abschluß zu kommen. Der Schutz Sachsens lief laut Vertrag von 1687 sowieso noch bis 1698; davon kam Sachsen nicht los, und in der geringen Angelegenheit der Flußregulierung konnte man für Nordhausen schon ein weniges tun. Auf der Grundlage, daß Herr von Werther, die Stadt Nordhausen und die Gemeinde Hesserode gemeinsam die nötigen Wasserbauten aufführten, gelang eine Einigung nicht bloß über den Schutz zwischen Sachsen und Nordhausen, sondern auch über die Flußregulierung zwischen Nordhausen und Hesserode. Schließlich handelte es sich für Sachsen ja auch darum, wenigstens einen Teil der ausstehenden Schutzgelder hereinzubekommen. So einigte man sich auf eine Nachzahlung von 900 Gulden durch Nordhausen. Der eigentliche Schuh Sachsens aber lief am 31. März 1698 ab, und in seiner Bedrängnis mußte Nordhausen alles tun, um von dem für die Stadt recht bequemen und doch verhältnismäßig starken Sachsen den Schutz erneut zu bekommen.[13]

Soeben hatte Nordhausen die Vermittlung Sachsens für die Helmeregulierung erreicht und sich mit ihm durch die Nachzahlung auf einen günstigen Fuß gesetzt, als ein weiteres Zeichen drohenden Wetters die Stadt beunruhigte.

In der Stadt Nordhausen besaß das Stift Walkenried den großen Walkenrieder Hof, der auch Kollekturhof genannt wurde. Dieser war mit dem Stift im Jahre 1671 an Braunschweig-Wolfenbüttel gekommen und von diesem 1675 an Sachsen-Gotha. Als dann 1694 Wolfenbüttel das Stift Walkenried zurückkaufte, wurde der Hof zu Nordhausen davon ausgeschlossen; er und alle nach dem Hofe hin zinspflichtigen Güter blieben im Besitze Gothas. Da kaufte Brandenburg diesen wichtigen Hof samt alen Censiten dem Hause Sachsen-Gotha für 85 000 Taler ab.[14] Am 23. Oktober 1697 fand die Uebergabe zu Nordhausen statt, die für Gotha der Kammerrat Kühnold und der Hofrat Mühlpforten, für Brandenburg Herr von Chwalkowsky vollzogen. Nordhausen protestierte vor dem Notar sogleich gegen diese Ilebergabe und unternahm noch weitere Schritte, als an dem Hofe das branden-burgische Hoheitszeichen angeschlagen und er dadurch zu einem Amtshause erklärt wurde. Auch die Tatsache, daß allen hohen-steinschen und schwarzburgischen Censiten die Erhöhung ihrer Abgaben angekündigt wurde, ließ vermuten, daß Brandenburg Wert auf den neuen Erwerb legte und ihn auszubauen trachtete. Deshalb wurde Syndikus Harprecht nach Gotha gesandt, um dort gegen den Verkauf zu protestieren und vielleicht eine Rückgängigmachung zu erlangen. Davon konnte natürlich keine Rede sein.

Mehr verfingen schon die Gründe gegen den Uebergang des Walkenrieder Hofes an Brandenburg, mit denen Nordhausen in Braunschweig bei den Herzögen Rudolf August und Anton Ulrich Eindruck zu machen suchte. Mit dem Danke für bewährte Freundschaft, welche sie gezeigt hätten, bei dem „Satisfaktionswerke, worinnen Unserer Stadt die unschätzbare Reichsfreiheit und Im-medietät von einem hohen und mächtigen Potentaten entzogen werden wollen", verbanden sie die Bitte, ihren Gesandten beim Regensburger Reichstage anzuweisen, weiterhin ihrer "Dismen bration ex imperio" aus wohlverstandenem Interesse entgegen-zutreten. Denn der zum großen Teil braunschweigische Harz beziehe aus Nordhausen und Mühlhausen seine Früchte. Wie werde es sich auswirken, wenn Brandenburg erst willkürlich Zölle erheben und die Preise bestimmen könne! Ferner: Zu was für Reibungen müsse es zwischen Brandenburg und Kurhannover innerhalb Nordhausens führen, wenn Brandenburg im Besitze des Walkenrieder Hofes, Hannover im Besitze des Ilfelder Hofes wäre! Und schließlich: Auf den Niedersächsischen Kreistagen habe sich Braunschweig ständig die Majorität durch die ihm zufallenden Stimmen der Freien Reichsstädte gesichert; wie würden dort die Beschlüsse ausfallen, wenn sich Brandenburg erst in den Besitz dieser Städte gesetzt habe![15]

Wenn nun auch diese Vorstellungen nicht fruchteten und es dabei blieb, daß Brandenburg seit dem Oktober 1697 den ersten Fuß nach Nordhausen hineingesetzt hatte, so wurde Braunschweig dadurch doch der Wert Nordhausens eingeschärft und seine Aufmerksamkeit von neuem auf die Wichtigkeit des Südharzrandes gelenkt.

Unterdessen waren aber schon die Verhandlungen zu einem gewissen Abschluß gelangt, die Kurbrandenburg noch viel bedeutendere Rechte über Nordhausen einräumen sollten.

Friedrich August II., der Starke von Sachsen, einer der unwürdigsten Fürsten einer unwürdigen Zeit, hatte sich um die polnische Königskrone beworben. Um seine Wahl gegenüber dem einzigen gefährlichen, von Frankreich unterstützten Mitbewerber, dem Grafen Conti, durchzusetzen, waren gewaltige Summen erforderlich. Wieder und wieder mußte Augusts Agent, der Herr von Flemming, Gelder über Gelder in die offenen Hände der polnischen Adligen rollen lassen. Die Juden als Geldmänner, die Jesuiten aus Freude über den Uebertritt des Mannes zum katholischen Glauben, der im Reiche den Vorsitz über das corpus evangelircorum führte, streckten gewaltige Summen vor. Zur Deckung dieser Vorschüsse und zum Aufbringen der Zinsen reichten die Mittel Sachsens allein nicht aus; wertvoller Besitz mußte veräußert werden. So gab Sachsen seine Ansprüche auf Sachsen-Lauenburg für 1 100 000 Gulden auf, und als das noch nicht reichte, kamen schon im Sommer 1697 die Verhandlungen über den Verkauf mehrerer wichtiger sächsischer Aemter in Gang. Als Liebhaber fand sich Brandenburg. Das Amt Petersberg bei Halle sollte 40 000 Taler, die Erbvogtei des Stifts Quedlinburg über die Stadt Quedlinburg und die Reichsvogtei sowie das Reichsschultheißenamt über Nordhausen sollten für 300 000 Taler von Kursachsen an Kurbrandenburg übergehen.

Im Juni 1697, als der Nordhäuser Syndikus Harprecht in Dresden weilte, um zu dokumentieren, daß der Reichsstadt der Schutz Sachsens einige hundert Gulden wert sei, war von dem Verkauf noch nicht die Rede. Auch bis in den Herbst hinein scheinen noch keinerlei Verhandlungen mit Sachsen im Gange gewesen zu sein, und erst die Aussicht, daß der Friede von Ryswyck wieder alle Erwartungen Brandenburgs enttäuschen werde, ließ den Gedanken ernsthaft aufkommen, von Sachsen wenigstens einen Teil dessen zu erhandeln, was durch die Waffen auf den Schlachtfeldern außerhalb des Reiches nicht zu erringen gewesen war. Daß Brandenburg dabei von vornherein trotz aller späteren gegenteiligen Versicherungen die völlige Annektierung ins Auge gefaßt hatte, geht aus dem Schicksal Quedlinburgs hervor, das der Kurfürst durch den jungen Leopold von Anhalt am 30. Januar 1698 überrumpeln ließ und das seitdem trotz energischen und langjährigen Protestes der Aebtissin in den Händen Brandenburgs blieb.

Anfang Oktober 1697 tauchten in den drei befreundeten Reichsstädten die ersten Gerüchte auf, daß von Brandenburg her wieder einmal Gefahr drohe. Doch dachten sie dabei noch gar nicht daran, daß ihnen etwa Verhandlungen Sachsens mit Brandenburg gefährlich werden könnten, sondern sie wurden von den Friedensverhandlungen im Haag beunruhigt, wo Brandenburg wieder einmal aus sie verwiesen hatte. Da sie sich gemeinsam gefährdet glaubten, schrieben sie am 11. Oktober an den Herzog Georg Wilhelm von Celle als Obersten des Niedersächsischen Kreises, machten ihn auf die brandenburgischen Forderungen aufmerksam und wiesen auf ihr Kaiserliches Diplom vom Jahre 1695 hin, das ihre Reichsunmittelbarkeit „ewig" festlegte und dem Kreise aufgab, sie zu schützen.

Mit Recht glaubte sich Nordhausen wegen seiner strategisch wichtigen Lage am meisten gefährdet und war deshalb auch in der Abwehr am regsten. Schon am 13. Oktober verlangte es eine Konferenz der drei Städte, fand aber wenig Gegenliebe besonders bei Goslar, dessen Selbständigkeit von Seiten Brandenburgs nicht bedroht war. Erst Ende November kamen Mühlhausen und Nordhausen im Kloster Dietenborn zusammen und beschlossen dort nochmals wie schon im Juni 1694, für Goslar, Mühlhausen und Nordhausen gemeinsam beim Reichstag in Regensburg zur Vertretung ihrer Interessen einem Abgesandten zu unterhalten. Ihre Wahl für diesen Posten siel auf den Mühlhäuser Syndikus Dr. Heidenreich. Doch zerschlug sich schließlich abermals die Sache, weil diesem die angebotenen 1000 Taler Gehalt nicht genügten. eberhaupt mußten damals die kleinen hilflosen Reichsstädte immer häufiger erfahren, daß sie für die Bewahrung ihrer Freiheit wieder und wieder Opfer bringen mußten und daß sie am Ende für ihr gutes Geld doch nur schlechte Garantien erhielten. Der Agent Koch hatte auf eine besorgte Anfrage Mühlhausens aus Wien zu berichten gewußt, der Kaiser gehe von seinem „geheiligten Worte" nicht ab, er, Koch, könne überdies für 100 Dukaten noch ein neues kaiserliches Dekret sür alle drei Städte erwirken. Mühl-hausen lehnte diese neuerliche Schröpfung ab.[16]

Nun war aber das Ergebnis des Ryswycker Friedens bekannt geworden; Nordhausen und Mühlhausen hatten von der großen Politik nichts zu befürchten. Da war schon Ende November 1697 nach Nordhausen die Nachricht durchgesickert, daß das Unheil von anderer Seite nahe: Sachsen stand in Verhandlung mit Brandenburg wegen des Verkaufs der Vogtei und des Schulzenamtes. Beim ersten Anklingen des Gerüchts sandten die Nordhäuser sogleich ihren Syndikus Harprecht Anfang Dezember nach Dresden mit dem Auftrage, keine Mittel unversucht zu lassen, keine Opfer zu scheuen, um den Verkauf der Aemter zu verhindern. Dieser Verkauf war tatsächlich schon am 27. November 1697 vollzogen worden; doch bewahrten alle Beteiligten darüber äußerstes Stillschweigen, um dann ganz Deutschland, vor allem den Kaiser und die Welsen, mit der Uebergabe der Aemter in Nordhausen selbst vor vollendete Tatsachen zu stellen. So erfuhr auch Harprecht in Dresden wenig Greifbares. Da er aber die Gefahr merkte, handelte er nach dem Befehl seiner Auftraggeber und bot in Dresden eine Erhöhung der Pfandsumme für die Aemter an. Doch die sächsischen Minister konnten sich natürlich auf nichts mehr einlassen und hielten den Nordhäuser Unterhändler mit der Erklärung hin, sie wüßten nicht, was der Kurfürst, der in Polen weilte, zu tun gedenke. So war Nordhausen zwei Monate, nachdem der Vertrag schon abgeschlossen war, noch immer im Ungewissen. Das erscheint doch einigermaßen eigenartig, da es seinen Vertreter seit Monaten am Mittelpunkt der sächsischen Politik hatte, und es entsteht der Verdacht, daß Harprecht, eine wenig einwandfreie Persönlichkeit, beim Umschwung der Dinge nicht auf Gedeih und Verderb mit seinem Brotgeber Nordhausen verknüpft sein, sondern sich bei Zeiten iumstellen und den größeren Mächten seine Loyalität beweisen wollte.

Nordhausen erfuhr eigentlich zum ersten Male Gewisses erst am 26. Januar 1698 von dem gut unterrichteten Mühlhausen, das seinen Brief mit den Worten schloß: „Der höchste Gott erhalte uns allerseits bei diesen fernweit ausschauenden schweren und gejährlichen Zeiten im Städtischen Wohlwesen." Worauf Nordhausen am 28. Januar nur erwidern konnte, daß es „viel Ungemach und Ungelegenheit zu gewärtigen haben dürfte", wenn der Verkauf an Brandenburg wirklich abgeschlossen sei. In denselben Tagen wurde schon Quedlinburg von den Brandenburgern besetzt. Am 10. Februar schrieb Mühlhausen an Goslar, es wisse genau, daß Sachsen seine Gerechtsame über Nordhausen an Brandenburg überlassen habe, und am 15. Februar vermochte der famose Syndikus Nordhausens aus Dresden selbst noch „nichts Gewisses" zu melden, meinte aber beruhigend, die Stände in Regensburg würden sich schon wegen der Besetzung Quedlinburgs rühren.

Fast ein Vierteljahr vorher war der Verkauf schon am 27. November 1697 vollzogen worden. Es waren seinetwegen nur ganz kurze Verhandlungen gepflogen worden, die sich nicht im geringsten mit den Hindernissen befaßt hatten, welche dem Uebergange vor allem der Nordhäuser Aemter auf Brandenburg im Wege standen. Ausgangspunkt der Unterhandlungen war die Nordhäuser Vogtei, die zwischen Sachsen und Brandenburg seit 1648 umstritten war. Im Westfälischen Frieden hatte Brandenburg nämlich das Bistum Halberstadt erhalten und damit auch die Grafschaft Hohenstein als Halberstädtisches Lehen. Im Besitz der einstigen Hohensteiner war aber auch die Nordhäuser Vogtei gewesen, die deshalb seit 1648 Brandenburg ebenso beanspruchte wie die Grafschaft selbst. Diese Vogtei war aber schon 1594 auf Sachsen übergegangen und deshalb für Brandenburg nicht erhältlich, ein Grund für kleine Zerwürfnisse mit Sachsen. Nunmehr, da Sachsen Geld brauchte und Brandenburg nach Besitz strebte, ließ sich alles aufs beste regeln.

Diese Gedankengänge bildeten die Grundlage für den Verkauf vom 27. November 1697. Interessant ist es, daß in dem ersten offenbar von Brandenburg inspirierten Entwurf folgender Absatz erscheint: „Und wenn höchstbemeldeter Kurfürst zu Brandenburg über lang oder kurz dieserhalb, von wem es auch sei, befehdet oder mit Gewalt der Waffen angegriffen werden sollten, dieselben mit aller ihrer Macht verteidigen und bei dem geruhigen Genuß der cedierten Stücke zu schützen, alles bei dero Kgl. und Churf. Worten und unter Verpfändung dero Ehurf. Lande und Güter, soweit hierzu von nöten." — Neben diesem Absatz des Entwurfs steht mit roter Tinte der Vermerk „weggelassen". Tatsächlich fehlt der Abschnitt in der Originalurkunde, und so hatte Sachsen, obgleich es im übrigen den Verkauf außerordentlich leichtfertig vorgenommen hatte und ohne sich darüber im klaren zu sein, was es überhaupt verkauft hatte, später bei den sich für Preußen auftürmenden Schwierigkeiten, keine Veranlassung, seinem Rechtsnachfolger im Kampfe um die erworbenen Rechte irgendwie beizuspringen.[17]

Die in Krakau ausgestellte Urkunde selbst möge im Wortlaut hier nur soweit angeführt werden, wie sie Nordhausen betrifft:

„Ferner cediren auch höchstgedachte Ihre Kgl. Majestät in Pohlen etc. als Churfürst zu Sachsen etc. all dasjenige Recht, welches Sie oder Dero Gottseelige Herren Vorfahren durch einer zeitigen Aebtissin Investitur oder sonst an-, in- oder außer gedachter Stadt und Stifft Quedlinburg ehermals acquiriret und gehabt, besessen und genüget, oder haben, besitzen und genügen können, sollen oder mögen. Es habe Namen, wie es wolle, nicht das geringste davon ausgeschlossen samt der von alters her zum Fürstentumb Halberstadt und der davon relevirenden Grafschaft Hohenstein gehörigen Reichsvogtei wie auch dem Schulzen-Ambt in der Stadt Nordhausen und allen darzu gehörigen Rechten und Gerechtigkeiten, gleichergestalt nichts davon ausgenommen höchstgedachter Sr. Churf. Durch!, zu Brandenburg etc. erb- und eigen-thümblich.

Hingegen versprechen jetzthöchstgedachte Ihre Churf. Durch!, zu Brandenburg etc. Sr. Kgl. Maj. in Pohlen etc. alsobald bei erfolgender Erlassung und Anweisung derer Bedienten und Unterthanen bar und in einer unzertrennten Summe in Dero Churf. Cammer zu bezahlen Drymahlhundert Tausend Thaler Species. Nechst diesem wollen auch … Ihre Kgl. Maj. in Pohlen … Deroselben alle und jede in Dero Archiven vorhandenen und zu dieser Erb-Vogtei gehörige Documenta, acta, Uhrkunden und Brieffschaften, ohne etwas davon zurückzubehalten, ganz getreulich extradiren lasten.

Obligiren und verbinden sich auch über dieses, wenn von Ihrer Churf. Durch!, zu Brandenburg etc. es begehret und vor nöthig erachtet werden sollte, nicht nur der Röm. Keyserl. Maj., sondern auch dero Herren Vettern etc. vom Lhurhause Weißenfels, Merseburg und Zeizischer Linie als Agnaten respective Con-sens, Confirmation und Genehmhaltung darüber auszuwürken und solche Sr. Churf. Durchl. zu Brandenburg gebührlich einzu-liefern … ." Auf Unserem Schlosse zu Crackau am 27. Novem-bris … 1697. Friedrich August, König und Chf. — Christian Augustus, H. zu Sachsen. —

Mitte Februar 1698 war also Nordhausen endlich über den Verkauf der Aemter zwar ungefähr, aber noch immer nicht genau unterrichtet; der Syndikus Harprecht hatte jedenfalls noch immer keine wirklich aufklärenden Nachrichten gesandt. Bescheid wußte Harprecht natürlich schon längst. Das beweist eins seiner Memoriale vom 22. Januar 1698, in welchem er Sachsen auf mancherlei Schwierigkeiten, die dem Verkaufe entgegenstehen, hin-weist. Darauf erfolgte auch am 27. Januar ein Dresdener Bericht an den Kurfürsten Friedrich August, der aber zu den Akten gelegt wurde. Dann blieb Harprecht wieder einen ganzen Monat untätig, und zu einem schriftlichen Einspruch raffte er sich erst am 22. Februar 1698 auf, als alles zu spät und vergebens war.

Außerordentlich lehrreich ist der Bericht über den Verkauf der Aemter, den der sächsische Statthalter Egon zu Fürstenberg am 27. Januar 1698 aus Dresden an Friedrich August nach Warschau schickte. In diesem Berichte wird offen zugegeben, daß der Kaufvertrag sehr schnell aufgesetzt sei und zu manchen Beanstandungen Anlaß gebe. Köstlich ist die Feststellung, daß der Hofjude Berndt Lehmann in Leipzig zwei Kontrakte in Händen habe, die beide um die Kleinigkeit von 113 330 Talern differierten. Der eine Kontrakt spricht von 340 000 Talern current, der andere von 300 000 Talern species. Kein Wunder, daß in jenen Zeiten bei solcher Großzügigkeit der großen Herren die kleinen Juden prächtig gediehen. Ferner wird bedenklich erklärt, der ganze Handel sei für Sachsen ein schlechtes Geschäft, ja, das Land könne dadurch in schlimmste Streitigkeiten kommen, da es sich um verwickelte Angelegenheiten handele. Der ganze Vertrag sei nur auf Brandenburgs Anspruch auf Clettenberg und Lohra als Halberstädtische Lehen gegründet. Damit habe seit 1593 die Vogtei, die Sachsen erworben habe, gar nichts mehr zu tun. Aber auch wegen des Schultheißenamtes müsse es zu Konflikten kommen, weil dessen Kompetenzen gar nicht fest umschrieben seien. Das Schlimmste sei, daß Nordhausen für 10 000 Gulden bis Ostern 1703 noch im Besitz dieses Amtes sei und es ihm erst genommen werden könne nach Rückzahlung dieser Summe, die also eigentlich Sachsen vornehmen müsse. Schließlich sei noch erwähnenswert, daß Sachsen mit Braunschweig in dauernden Reibereien begriffen sei wegen der ganzen einstigen Grafschaft Hohnstein, von der ja das Brandenburg gehörige Lohra und Clettenberg nur ein Teil sei. Auch hier dämmerten für Sachsen Gefahren herauf.[18]

Dieser Brief Fürstenbergs zeigt tatsächlich fast sämtliche Schwierigkeiten auf, nur daß es Sachsen in der Folgezeit recht gut verstanden hat, selbst aus dem Spiele zu bleiben, und die wüsten Wirren zwischen Preußen, Hannover und Nordhausen allein austragen ließ. Selbst um das Auszahlen der Pfandsumme an Nordhausen kam es durch die Großzügigkeit Friedrichs III. von Brandenburg herum. Als die brandenburgischen Unterhändler einmal auf das Auszahlen dieses Geldes zu sprechen kamen, erklärte Sachsen diese Forderung einfach für „unsinnig" und kam damit durch. Brandenburg zahlte die Gelder selbst an Nordhausen aus. Sachsens Leichtfertigkeit triumphierte. In der Antwort auf Fürstenbergs Schreiben ging Friedrich August über alle angeführten Schwierigkeiten hinweg; ihn interessierte nur die endliche Auszahlung des Geldes für die verkauften Aemter.[19]

Dieselben Bedenken aber, die Fürstenberg geäußert, machte erst am 22. Februar Harprecht erfolglos geltend in einem Schreiben an den König von Polen.[20] An Nordhausen aber authentische Nachricht gelangen zu lassen, bekam der Treffliche erst noch später über das Herz. Erst am 6. März schrieb der Rat zu Nordhausen an Goslar, daß sie „nicht ohne sonderbare Bestürzung von unserem in Dresden annoch sich befindenden Syndico vernehmen müssen, daß das bis anhero wiederkäuflich gehabte Schultheißenamt zusamt der Vogtei von Ihro Kgl. Mj. in Polen und Kurfürsten zu Sachsen an Ihre Kurfürstliche Durchlaucht zu Brandenburg erblich nunmehr überlassen sei."[21]

Daß dieser Abschluß Sachsens mit Brandenburg sür Nordhausen „viel Ungemach und Angelegenheit" bedeuten werde, war jedem Nordhäuser durchaus klar, daß er aber eine völlige Umgestaltung aller Anschauungen und Lebensgewohnheiten mit sich bringen werde, dachte keiner, weder in Nordhausen noch in den beiden befreundeten Reichsstädten. Im ganzen glaubte man doch in alter Bequemlichkeit dahinleben und seine Einstellung zur Umwelt nach wie vor selbst bestimmen zu können. Noch am 9. März schlug Mühlhausen in alter Weise eine neue Zusammenkunft zwecks Beratung in Dietenborn vor. Nordhausen hatte bald im eigenen Hause genug zu tun, hatte keine Zeit mehr mit den alten, ebenso ohnmächtigen Freunden zu ratschlagen und mußte alle Aufmerksamkeit darauf richten, sich in das Spiel einer größeren Politik einzuschalten, einer Politik, die nicht in Dietenborn oder Duderstadt oder Osterode oder auf der grünen Stube des Nordhäuser Rathauses gemacht wurde, sondern in Dresden oder Berlin oder Hannover.

Am 18. Februar (8. März) 1698 teilte Friedrich August aus Warschau Nordhausen offiziell mit, er habe die Reichsämter an Brandenburg verkauft. Die Nordhäuser sollten sich fortan in dieser Beziehung an Brandenburg halten und die von dort gesandten Kommissare an der Besitzergreifung der Aemter nicht hindern.

Nun, nachdem das langgehegte Geheimnis erst einmal preis-gegeben war, vollzog sich alles mit größter Geschwindigkeit, damit von keiner Seite ein Einspruch erfolgen konnte. Am 12. März kamen als Beauftragter Sachsens der Quedlinburger Stiftshauptmann von Stammer, als Abgesandte Brandenburgs Graf Döhn-hoff und Hofrat Schreiber nach Nordhausen. Am 13. März nahm von Stammer die Verbindung mit dem in diesem Jahre in Nordhausen regierenden Bürgermeister Frommann auf. Dieser erklärte, für den 14. März zu Verhandlungen bereit zu sein. So erschienen denn an diesem Tage 8 Uhr morgens drei Ratspersonen im preußischen Walkenrieder Hofe, in welchem die Kommissare abgestiegen waren, und luden sie zu 10 Uhr auf das Rathaus. Hier hatte sich unter dem Vorsitze Frommanns der gesamte Nordhäuser Rat versammelt, darunter der Jurist Eilhardt, der preußen-freundlich war, der Bürgermeister Weber, der schärfste Gegner Brandenburgs, dann der tüchtige Vierherr Kegel und der Jurist Bohne, der prächtige Nordhäuser Patriot und Chronikenschreiber.

Nun geschahen unter manigfachem Protest Nordhausens vom 14. bis 18. März die Verhandlungen um die Uebergabe der Aemter an Brandenburg. Gleich am 14. März protestierte Bürgermeister Weber im Namen des ganzen Rates und führte unter anderem aus: Es würde ihnen und der ganzen Stadt lieb und angenehm sein, daß S. Kurf. Durch!, zu Brandenburg solche Jura statt S. Kgl. Mas. in Polen exercirn und an sich nähme; sie wären auch nicht gewillet, sich wider deren hohes Interesse und Jura zu setzen, dazu sie auch viel zu ohnmächtig wären, vielmehr wären sie erbötig, mit aller Devotion zu begegnen. Es wäre aber dies zu erinnern, daß ein edler Rat hierselbst das Schulzenamt und Zubehör vom Kurhause Sachsen Anno 1687 wiederkäuflich an sich gebracht. Ehe und bevor der Kaufschilling ausgezahlet, könnten sie sich von den Verpflichtungen, welche aus dem Kontrakte entstünden, nicht losmachen. Wegen der Reichsvogtei hätten ihre Vorfahren auch 1500 Gulden vormals an Kaiser Rudolf ausgezahlt.

Darauf mußte sowohl von Stammer wie Graf Döhnhoff erklären, daß sie von diesem Zustande keine Ahnung hätten. Die Brandenburger meinten, Nordhausen solle einen Abgesandten nach Berlin schicken und dort vorstellig werden. Die Uebernahme müßten sie aber jetzt sogleich bewerkstelligen; Brandenburg sei „kein Debitor des Rats, man hätte ja die Restitution in Dresden durch den abgeschickten Stadtsyndikus sollicitieren lassen können." Die Nordhäuser aber verharrten auf ihrem gewiß nicht unbilligen Standpunkt, daß sie vor „Aushändigung des Wiederkaufsschillings die Besitztitel nicht gutwillig fahren lassen könnten". Auch teilten sie brieflich nach Dresden hin mit, sie seien bis 1703 rechtmäßig im Besitz der Aemter, über die Sachsen schon 1697 unrechtmäßig verfügt habe.


  1. vgl. Silberborth, Geschichte der Fr. Reichsstadt Nordhauscn, 197 ff.
  2. Silberborth, a. a. O. 358.
  3. Die wichtige Urkunde vom Jahre 1542 s. als Beilage I hinter Kapitel 1. — Der Vertrag vom Jahre 1687 steht abgedruckt bei Heineck, Brandenburg-Preuüen und Nordhausen, 16 ff. Die „aktenmätzige Nachricht über die Nord-Häuser Jura", die damals Sachsen anfertigen ließ, liegt im Dresdener Hauptstaatsarchiv unter 10161, sie ist von Heineck, 20 ff. unvollständig abgedruckt.
  4. Urkunde Kaiser Sigmunds vom Jahre 1436; Original im Städtischen Archiv zu Nordhausen. — Nordh. Urkundenbuch, Teil I, 1936, 18 ff.
  5. eber den Schutz gibt Auskunft: Sächs. Hauptstaatsarchiv 10 410. Der sachs. Schutz ist z. B. erneuert worden: 1539. 1542. 1551. 1552. 1555. 1558. 1565. 1566. 1576. 1577. 1587. 1609. 1660. 1671. 1687.
  6. Löwe, Preußens Staatsverträge aus der Regierungszeit Friedrich Wilhelms I.
  7. Heineck, a. a. O., 215.
  8. Droysen, Geschichte der preußischen Politik, III. 3.
  9. Silberborth, a. a. O., 441.
  10. Nordh. Urkundenbuch, Teil I, 1936, 77 ff.
  11. Beilage II: Ueber die Verhandlungen der Reichsstädte. Von Seiten Nordhausens hieb es, der Syndikus Harprecht habe die kaiserliche Begnadigung erwirkt. Tatsächlich war aber auch der Mühlhäuser Dr. Meckbach wesentlich beteiligt. Vergl. noch Silberborth, a. a. O., 442.
  12. Beilage III über Harprecht. Harprechts Persönlichkeit, Nordhäuser Zustände und der Bericht Harprechts über seine Dresdener Reise im Juni 1637.
  13. Hauptquelle Nordh. Archiv unter N. F. 1001.
  14. Der Kaufkontrakt ist vom 16. X. 1697. Friedrich von Sachsen-Gotha verkauft den Kollekturhof samt Meierhöfen, Zinsen, Holzungen, Lehenfchaften, Gerechtigkeiten und allen anderen Pertinentien wie auch deren Rechte und Ge-fälle, alles wie von Rudolf August und Anton Ulrich, Gebrüdern und Herzögen von Braunschweig, am 23. IX. 1693 erhandelt und bisanhero genossen. Dazu die von Braunschweig unter Wolfenbüttel, d. 5. I. 1694 erhandelten Güter Berbisleben und Klein-Wechsungen oum omnibus pkrtlnsntliZ st vrivilsMii8, Recht und Gerechtigkeiten. Item die von dem Grafen zu Stolberg gegen das Gut Rodeberg in der Grafschaft Stolberg, so jährlich 32 Taler 10 Groschen 11 Pfennig getragen, erlauschten 49 Taler 9 Groschen 8^ Pfennig Zinsen in der Güldenaue. Alles das für 85 000 Reichstaler, in Leipzig an gut Current-Sorten sofort zu zahlen. — Aus den Akten des Preußischen Geheimen Staatsarchivs als Ergänzung zu Förstemann, Chronik, 85 ff.
  15. Hauptstaatsarchiv Dresden, 10 410. Nordh. Stadtarchiv, N. F. 569,6.
  16. Nordh. Archiv, N. F. 567.
  17. Unterzeichnet ist der Kontrakt: Friedrich August König und Kurfürst, Krakau, 27. Nov. 1697. — Dresd. Hauptstaatsarchiv, 2982. Vergl. Heineck a. a. O. 23 ff.
  18. Dresden, 2982.
  19. Auf die Einwände Egon von Fürstenbergs vom 27. I. 98 erging am 21. II. 98 aus Warschau: Es solle auf 340 000 Taler Kurrent abgeschlossen werden. „Und weilen Uns an schleuniger Ueberkommung gedachter Gelder höchstens gelegen, als haben Ew. Liebden und Ihr ohne einzige und den allergeringsten Zeitverlust jemand von dem Kammer-Collegio mit gedachter Quittung nacher Berlin zu ermeltem Lehmann abzufertigen, welcher dabei zu instruieren, da6 er der würklichen Auszahlung der Gelder benemst unseren Hof-Juden Lehmann beywohnen und solche gleich nach Empfang gesambt ihme auff das schleunigste und sobald es immer möglich nachher Danzig überbringen solle."
  20. Städtisches Archiv Nordhausen, Sa 5.
  21. Nordh. Archiv, N. F. 597.